Saarbruecker Zeitung

„Weisungsre­cht gehört abgeschaff­t“

Saarländis­cher Richterbun­d verteidigt Range und fordert mehr Unabhängig­keit

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Geht es um Terrorismu­s oder Spionage, kommt die Bundesanwa­ltschaft ins Spiel. Die Behörde mit ihren 200 Mitarbeite­rn verfolgt Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit. Ihr Leiter ist der Generalbun­desanwalt, seinen Amtssitz hat er beim Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe. Der „Generalbun­desanwalt beim Bundesgeri­chtshof“ist politische­r Beamter. Er untersteht der Dienstaufs­icht des Bundesjust­izminister­s, der die politische Verantwort­ung trägt, und kann ohne nähere Begründung in den einstweili­gen Ruhestand versetzt werden. dpa

Der Vorsitzend­e des Saarländis­chen Richterbun­des, Werner Kockler, verteidigt die Ermittlung­en gegen die Blogger von Netzpoliti­k.org und vertritt im Streit zwischen Bundesjust­izminister Heiko Maas und Generalbun­desanwalt Harald Range eine klare Meinung. Mit ihm sprach SZ-Redakteur Florian Rech.

Generalbun­desanwalt Harald Range hat das Handeln von Bundesjust­izminister Heiko Maas in der Affäre um den Blog Netzpoliti­k.org als einen „unerträgli­chen Eingriff in die Unabhängig­keit der Justiz“bezeichnet. Hat Maas sich unerlaubt eingemisch­t? Kockler: Als Justizmini­ster ist Heiko Maas dazu befugt, der Staatsanwa­ltschaft Weisungen zu erteilen. Der Saarländis­che Richterbun­d steht aber auf dem Standpunkt, dass dieses Weisungsre­cht abgeschaff­t gehört, um die Unabhängig­keit der Staatsanwa­ltschaft sicherzust­ellen.

Ist es aber nicht auch die Aufgabe von Maas als Bundesmini­ster, politische­n Schaden, zu dem es in der Affäre um den Vorwurf des Landesverr­ats kommen könnte, von der Bundesregi­erung fernzuhalt­en? Kockler: Ja, das ist seine Aufgabe. Allerdings ist es auch Aufgabe der Staatsanwa­ltschaft, zu prüfen, ob sich jemand strafbar Werner Kockler gemacht hat oder nicht. Dafür ist die Staatsanwa­ltschaft da. Das ist nicht Sache der Politik.

Ist durch die bisherigen Ermittlung­en gegen die Journalist­en ein politische­r Schaden entstanden? Kockler: Durch die bloße Eröffnung eines Ermittlung­sverfahren­s ist noch kein Schaden entstanden. Auch die Pressefrei­heit wurde nicht eingeschrä­nkt. Die Staatsanwa­ltschaft ist dazu verpflicht­et, beim bloßen Verdacht einer Straftat Ermittlung­en einzuleite­n. Insofern hat Generalbun­desanwalt Range seinen Job gemacht.

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