„Weisungsrecht gehört abgeschafft“
Saarländischer Richterbund verteidigt Range und fordert mehr Unabhängigkeit
Geht es um Terrorismus oder Spionage, kommt die Bundesanwaltschaft ins Spiel. Die Behörde mit ihren 200 Mitarbeitern verfolgt Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit. Ihr Leiter ist der Generalbundesanwalt, seinen Amtssitz hat er beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der „Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof“ist politischer Beamter. Er untersteht der Dienstaufsicht des Bundesjustizministers, der die politische Verantwortung trägt, und kann ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. dpa
Der Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes, Werner Kockler, verteidigt die Ermittlungen gegen die Blogger von Netzpolitik.org und vertritt im Streit zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Generalbundesanwalt Harald Range eine klare Meinung. Mit ihm sprach SZ-Redakteur Florian Rech.
Generalbundesanwalt Harald Range hat das Handeln von Bundesjustizminister Heiko Maas in der Affäre um den Blog Netzpolitik.org als einen „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“bezeichnet. Hat Maas sich unerlaubt eingemischt? Kockler: Als Justizminister ist Heiko Maas dazu befugt, der Staatsanwaltschaft Weisungen zu erteilen. Der Saarländische Richterbund steht aber auf dem Standpunkt, dass dieses Weisungsrecht abgeschafft gehört, um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft sicherzustellen.
Ist es aber nicht auch die Aufgabe von Maas als Bundesminister, politischen Schaden, zu dem es in der Affäre um den Vorwurf des Landesverrats kommen könnte, von der Bundesregierung fernzuhalten? Kockler: Ja, das ist seine Aufgabe. Allerdings ist es auch Aufgabe der Staatsanwaltschaft, zu prüfen, ob sich jemand strafbar Werner Kockler gemacht hat oder nicht. Dafür ist die Staatsanwaltschaft da. Das ist nicht Sache der Politik.
Ist durch die bisherigen Ermittlungen gegen die Journalisten ein politischer Schaden entstanden? Kockler: Durch die bloße Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ist noch kein Schaden entstanden. Auch die Pressefreiheit wurde nicht eingeschränkt. Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, beim bloßen Verdacht einer Straftat Ermittlungen einzuleiten. Insofern hat Generalbundesanwalt Range seinen Job gemacht.