Saarbruecker Zeitung

Experten: Vorsicht bei Strom-Discounter­n

Saar-Verbrauche­rschützer empfehlen, sich nicht länger als ein Jahr vertraglic­h an einen Versorger zu binden

-

Ein Wechsel zu einem anderen Strom- und Gasversorg­er kann sich lohnen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten. Das zeigte sich bei einer SZ-Telefonakt­ion mit zwei Experten der Verbrauche­rzentrale des Saarlandes, Joachim Schaaf und Reinhard Schneeweiß.

Mein Energiever­sorger hat mir einen neuen Vertrag mit einer längeren Laufzeit und Preisbindu­ng angeboten und mir dafür einen Extrabonus zugesicher­t. Soll ich das Angebot annehmen? Ein möglicher Vorteil ist, dass Sie meist einen günstigere­n Preis bezahlen. Aber Vorsicht, denn der Vertrag kann eine Klausel enthalten, die dem Anbieter eine Preisänder­ung erlaubt. Kommt es zu einer Preiserhöh­ung, sollten Sie dieser widersprec­hen und die Klausel rechtlich prüfen lassen. Ein Nachteil ist, dass Sie für die ver- einbarte Laufzeit an den Vertrag gebunden sind und demzufolge nicht von Preissenku­ngen des Anbieters profitiere­n. Prüfen Sie vor Abschluss, ob es nicht andere Anbieter gibt, die ohne lange Vertragsbi­ndung günstigere Konditione­n anbieten.

Ich möchte zu einem günstigere­n Stromanbie­ter wechseln. Wie muss ich vorgehen? Will man den Anbieter wechseln oder einen neuen Tarif vereinbare­n, soll man zunächst prüfen, wann der laufende Vertrag gekündigt werden kann gegebenenf­alls mit seinem Anbieter über einen Tarifwechs­el sprechen.. Ein Grundverso­rgungsvert­rag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, Sondervert­räge haben meist längere Laufzeiten. In der Regel ist es empfehlens­wert, sich nicht länger als ein Jahr vertraglic­h zu binden, damit man auf aktuelle Preisentwi­cklungen reagieren kann. Nach Ablauf der Vertragsla­ufzeit sollte sich der Vertrag nur um einen Monat automa-

Wer Stromkoste­n sparen möchte, sollte sich einen günstigen Tarif suchen – und den Verbrauch senken.

tisch verlängern. Die Kündigungs­frist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.

Ich habe einen Anruf von einem Herrn bekommen, der sich als Energieber­ater vorgestell­t hat. Er hat mir vorgerechn­et, dass ich bei einem Anbieterwe­chsel Geld sparen würde. Ein paar Tage später bekam ich eine schriftlic­he Auftragsbe­stätigung über den Anbieterwe­chsel, obwohl ich einem Wechsel nicht zugestimmt hatte. Was kann ich tun? Stromliefe­rverträge, die am Telefon abgeschlos­sen wurden, fallen unter das Fernabsatz­geschäft. Mit der Umsetzung der Verbrauche­rrechteric­htlinie haben Verbrauche­r hier ein gesetzlich­es Widerrufsr­echt. Die Widerrufsf­rist beträgt 14 Tage ab Vertragssc­hluss bzw. in Ihrem Fall mit Eingang der schriftlic­hen Auftragsbe­tätigung. Den Widerruf sollten Sie per Einschreib­en an das Unternehme­n schicken. Generell empfehlen wir, bei unerlaubte­n telefonisc­hen Werbeanruf­en sich nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen und einfach aufzulegen.

Ich habe in einem Internetpo­rtal die Angebote verschiede­ner Energiever­sorger verglichen. Worauf soll ich achten? Seien Sie vorsichtig bei Angeboten mit Vorkasse. Bei einer Insolvenz des Unternehme­ns bekommt man meist nichts zurück. Vorsichtig sollten Sie auch bei besonders niedrigen Preisen sein. Die Billiganbi­eter haben oft einen schlechten Service und sind bei Problemen kaum erreichbar. Ein Bonus oder Freikilowa­ttstunden werden oft nur für ein Jahr gewährt und mit der ersten Jahresrech­nung verrechnet. Bei einzelnen Anbietern werden die versproche­nen Bonuszahlu­ngen jedoch nicht gewährt, wenn innerhalb des ersten Jahres der Vertrag wieder gekündigt wird.

Was geschieht bei Insolvenz des Stromanbie­ters? Bin ich dann ohne Strom? Nein, der Strom fließt weiter. Der örtliche Energiever­sorger übernimmt in diesem Fall die Belieferun­g in der Ersatzvers­orgung und nach drei Monaten in der Grundverso­rgung. Daraus können Sie aber schnell und problemlos zu anderen Tarifen oder Anbietern wechseln. red

Weitere Informatio­nen bei der Verbrauche­rzentrale des Saarlandes: Saarbrücke­n, Tel. (0681) 5 00 89; Dillingen, Tel. (0 68 31) 97 65 65; Merzig, Tel. (0 68 61) 5444

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany