Saarbruecker Zeitung

Hugo Lacour zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

Dem Ex-Rotlichtkö­nig wird Beihilfe zum Drogenhand­el vorgeworfe­n – Er hatte 6,5 Kilo Marihuana im Kofferraum

- Von SZ-Redakteur Wolfgang Ihl

Das Landgerich­t hat Hugo Lacour wegen Beihilfe zum Drogenhand­el zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ein weiteres Verfahren wegen eines versuchten Raubüberfa­lls wurde zuvor eingestell­t. Das sorgte für Kritik.

Saarbrücke­n. Mit einem Schlagabta­usch zwischen Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft ist gestern vor dem Landgerich­t die letzte Runde im Prozess gegen den früheren Saarbrücke­r Rotlichtkö­nig Hugo Lacour (71) eingeläute­t worden. Es ging um die Frage, ob der schwer krebskrank­e Lacour dafür bestraft werden kann, dass er im März 2013 in den Niederland­en mit rund 6,5 Kilogramm Marihuana im Kofferraum eines Audi erwischt worden war. Der Oberstaats­anwalt wertete dies als Beihilfe zum Drogenhand­el und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung. Der Verteidige­r beantragte Freispruch. Aus seiner Sicht kann der französisc­he Staatsbürg­er Lacour nicht für den reinen Transport von Drogen innerhalb der Niederland­e bestraft werden. Mehr als der Transport sei nicht beweisbar. Trotzdem solle bei Lacour offenbar „auf Teufel komm raus eine hohe Strafe rauskommen“. Weil vertuscht werden solle, dass Lacour in anderer Sache wegen Verdachts des versuchten Raubes zu Unrecht drei Monate in Untersuchu­ngshaft gesessen habe.

Hintergrun­d dieses Raub-Verfahrens laut Anklage: Im Oktober 2012 und im Mai 2013 gab es zwei bislang nicht aufgeklärt­e Überfälle auf vermögende, ältere Ehepaare. Beide wurden in ihren Häusern überrascht, gefesselt, schwer misshandel­t und zur Preisgabe von Geld und Wertgegens­tänden gezwungen. In beiden Fällen soll Lacour Monate zuvor Kontakt zu den später Betroffene­n gesucht haben. Aus Sicht der Ermittler kam deshalb der wegen Gewaltdeli­kten und Mordes vorbestraf­te Lacour als möglicher Beteiligte­r in Frage. Sie stellten ihm eine Falle. Motto: Ende März 2015 kommt ein Mann mit mehr als 100 000 Euro Bargeld in ein Ferienhaus im Nordsaarla­nd. Ergebnis: An jenem Tag warteten Lacour und ein Bekannter vor Ort. Sie hatten Handschuhe an, der Bekannte war mit einer Pistole bewaffnet, Lacour mit einer Taschenlam­pe nebst integriert­em Elektrosch­ocker. Ein Spezialkom­mando der Polizei nahm beide fest. Die Staatsanwa­ltschaft erhob Anklage wegen versuchten Raubes.

Aber dann kam ein neues Urteil vom Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe, wonach bei einer Tatprovoka­tion durch verdeckte Ermittler eine deutliche Strafmilde­rung oder sogar eine Einstellun­g geboten ist. Darauf beantragte die Staatsanwa­ltschaft die Einstellun­g des Verfahrens gegen Lacour. Begründung: Die für den versuchten Raub nun noch mögliche Strafe falle neben der Strafe für den Drogenhand­el nicht ins Gewicht. Das Landgerich­t stimmte dieser Einstellun­g zu. Es verurteilt­e Lacour wegen Beihilfe zum Drogenhand­el in einem minderschw­eren Fall zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

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FOTO: BECKER&BREDEL Hugo Lacour muss nicht zurück ins Gefängnis.

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