Saarbruecker Zeitung

Meditation sollte Mukoviszid­ose heilen

Esoteriker-Paar bricht Behandlung für schwer kranken Sohn ab – Drei Jahre Haft wegen Misshandlu­ng

- Von dpa-Mitarbeite­r Sönke Möhl

Mukoviszid­ose ist eine unheilbare Krankheit, die ständig behandelt werden muss. Dass eine Mutter und ihr Lebensgefä­hrte die Therapie für ihr Kind abbrachen, wertete der Bundesgeri­chtshof als Misshandlu­ng.

Karlsruhe. Ein zwölfjähri­ger Junge leidet unter unheilbare­r, lebensbedr­ohender Mukoviszid­ose. Die Stoffwechs­elerkranku­ng muss dauerhaft medizinisc­h behandelt werden. Doch seine Mutter und ihr Lebensgefä­hrte, ein Esoteriker-Paar, gehen ab Ende 1999 nicht mehr zum Arzt und setzen die Medikament­e ab. Stattdesse­n sollen Fasten und Meditation das Kind heilen. Nach drei Jahren Martyrium in Lonnerstad­t bei Erlangen rettet sich der Junge völlig abgemagert zu seinem leiblichen Vater. Zehn Jahre später zeigt er seine Mutter und ihren Partner an. Er wolle nicht, dass anderen so etwas geschehe, sagt der heute 28-Jährige.

Für die Justiz ein schwierige­r Fall: Drei Jahre Haft wegen schwerer Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen lautet vor einem Jahr das Urteil des Landgerich­ts Nürnberg-Fürth. Der Bundesgeri­chtshof bestätigt den Spruch am Dienstag. Die heute 50 Jahre alte Frau und der 56-jährige Mann hatten die Vorwürfe vor dem Landgerich­t bestritten. Der Junge habe selbst über die Behandlung entscheide­n können.

Der 1. Strafsenat habe sich lange und intensiv mit dem Fall beschäftig­t, sagt der Vorsitzend­e BGH-Richter Rolf Raum. Die Angeklagte­n seien Garanten für das Wohl des Kindes gewesen. Sie hätten den Jungen zwar nicht aktiv gequält, aber sie hätten auch nichts für seine Heilbehand­lung unternomme­n und ihm damit schweres Leid zugefügt. „Darin sieht der Senat ein Quälen.“Bei der Beweiswürd­igung und der Strafzumes­sung hat das Landgerich­t aus Sicht des BGH keine Fehler gemacht.

„Er ist froh, dass es jetzt vorbei ist“, sagt Rechtsanwa­lt Ma-

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