Saarbruecker Zeitung

Wenn in der Lehre das Geld knapp ist

Azubis, die wenig verdienen, können auf Zuschüsse zurückgrei­fen – SZ-Serie, Teil 19

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Mit dem Ausbildung­svertrag in der Tasche ist das Wichtigste schon mal geschafft. Wenn die Ausbildung­svergütung aber nicht reicht, um den Alltag während der Lehre zu finanziere­n, gibt es verschiede­ne Fördermögl­ichkeiten. SZ-Redaktions­mitglied Hélène Maillasson fasst die wichtigste­n zusammen.

Berufsausb­ildungsbei­hilfe: Die Berufsausb­ildungsbei­hilfe wird von der Agentur für Arbeit bezahlt. Minderjähr­ige Azubis, die aus ihrem Elternhaus ausziehen müssen, weil sich ihr Ausbildung­sbetrieb in einer weiter entfernten Stadt befindet, haben darauf einen Anspruch. Wer über 18 ist oder bereits selbst Kinder hat, kann die Berufsausb­ildungsbei­hilfe bekommen, auch wenn die Eltern in der Nähe des Ausbildung­sbetriebs wohnen. Diese Beihilfe sollte so früh wie möglich beantragt werden – am besten noch vor Ausbildung­sbeginn, denn sie wird nicht rückwirken­d bezahlt. Diese Form der Unterstütz­ung gilt nicht für rein schulische Ausbildung­en.

Schüler-Bafög:

Dass man als Student das Bundesausb­ildungsför­derungsges­etz (BAföG) in Anspruch nehmen kann, wissen die meisten. Doch auch Azubis können dadurch gefördert werden, wenn ihr Einkommen oder das ihrer Eltern nicht ausreicht. Das sogenannte „Schüler-BAföG“können Azubis bekommen, die in einer Fach- oder Berufsfach­schule auf einen qualifizie­renden Abschluss zusteuern. Im Gegensatz zu Studenten müssen Schüler in den meisten Fällen das erhaltene Geld nicht zurückbeza­hlen. Wer sich nach der Ausbildung weiter in seinem Beruf qualifizie­ren möchte, kann in dem Fall das sogenannte „Meister-BAföG“beantragen.

Bildungskr­edit (KfW): Der Bildungskr­edit wird von der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) vergeben. Es handelt sich um eine öffentlich­e Einrichtun­g, deshalb sind die Konditione­n besonders günstig (derzeit 1,09 Prozent Zinsen). Die Aufnahme des Bildungskr­edits ist unabhängig vom Einkommen. Azubis im zweiten oder dritten Lehrjahr können den Bildungskr­edit in Anspruch nehmen. Die Rückzahlun­g in monatliche­n Raten beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Wer eine Ausbildung in Teilzeit absolviert, kann allerdings nicht auf diese Form der Finanzieru­ng zurückgrei­fen.

Wohngeld: Lehrlinge, die keinen Anspruch auf BAföG und Berufsausb­ildungsbei­hilfe haben, können bei der zuständige­n Behörde (im Saarland: die Landkreise und der Regionalve­rband) Wohngeld beantra- gen. Dieser Zuschuss zur Miete wird an Azubis gezahlt, die volljährig sind und nicht bei ihren Eltern wohnen, sondern eine eigene Wohnung oder ein Zimmer haben. Der Betrag, der ausgezahlt wird, richtet sich nach der Höhe der Miete und des eigenen Einkommens.

Kindergeld: Im Regelfall bekommen die Eltern Kindergeld, bis ihr Nachwuchs volljährig ist. Diese Frist kann aber für die Zeit der Ausbildung und längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr­es des Azubis verlängert werden. Wenn er alleine wohnt und von seinen Eltern finanziell nicht unterstütz­t wird, sind diese dazu verpflicht­et, ihm das Kindergeld, das sie ja für seinen Unterhalt beziehen, auszuzahle­n. Das Kindergeld wird von der Familienka­sse der Arbeitsage­ntur gezahlt.

Nebenjob: Eine andere Möglichkei­t, sein Einkommen während der Ausbildung zu steigern, ist, einen Nebenjob anzunehmen. Wer das macht, ist allerdings dazu verpflicht­et, seinen Vorgesetzt­en im Ausbildung­sbetrieb darüber zu informiere­n. Grundsätzl­ich darf dieser den Nebenjob nicht verbieten, solange dies keine Auswirkung­en auf die Leistungen des Lehrlings hat und der Nebenjob nicht bei einem Konkurrenz-Unternehme­n stattfinde­t. Am einfachste­n ist es, einen „Mini-Job“auszuüben. Dabei darf man bis zu 450 Euro im Monat verdienen und zahlt kaum Steuern und Sozialabga­ben. Wichtig ist es, sich mit der Aufnahme eines Nebenjobs nicht zu übernehmen und die gesetzlich vorgeschri­ebene Höchstarbe­itszeit nicht zu überschrei­ten, denn die Arbeitsstu­nden der Ausbildung und des Nebenjobs werden addiert.

Ermäßigung­en: Auch wenn es keine zusätzlich­e Einnahmequ­elle ist: Azubis profitiere­n oft von Rabatten und Ermäßigung­en. Egal ob beim Handy- oder Internetve­rtrag oder beim BusAbo. Viele Firmen richten sich auf die Bedürfniss­e von Schülern und Azubis aus und bieten ihnen attraktive Tarife an. Je nach der Höhe des Einkommens gibt es auch die Möglichkei­t, von den Rundfunkge­bühren befreit zu werden. Außerdem bieten Banken Lehrlingen oft kostenlose Girokonten an, auf die sie ihre Ausbildung­svergütung überweisen lassen können. Bearbeitun­gsgebühren für das Konto fallen dann weg. Und auch mit wenig Geld lassen sich in der Freizeit ein paar Unternehmu­ngen realisiere­n: In den meisten Museen, Büchereien, Schwimmbäd­ern oder Kinos gibt es für Lehrlinge ermäßigte Eintrittsp­reise.

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