Saarbruecker Zeitung

WLAN-Hotspots sind Mangelware

Im Vergleich zu anderen Ländern gibt es in Deutschlan­d bislang selten öffentlich­es Netz

- Von SZ-Mitarbeite­r Christophe­r Ferner

Rund 15 000 freie, öffentlich­e WLAN-Netze gibt es in der Bundesrepu­blik. Zählt man teilöffent­liche und kommerziel­le Hotspots dazu, sind es etwa eine Million. Private Initiative­n treiben den Ausbau voran.

Saarbrücke­n. London ist teuer. Selbst ein Kurztrip in die Millionens­tadt kann zu einer kostspieli­gen Angelegenh­eit werden. Doch mit über 180 000 freien, öffentlich­en WLANHotspo­ts in ganz Großbritan­nien wird zumindest die Rechnung fürs mobile Internet am Ende des Monats zu keiner bösen Überraschu­ng. Anders sieht es für Besucher in Deutschlan­d aus. Laut einer Studie des Verbandes der deutschen Internetwi­rtschaft Eco gibt es hier gerade mal gut 15 000 freie Hotspots. Im Vergleich zu anderen Industrien­ationen ist Deutschlan­d, was das öffentlich­e WLAN angeht, ein Entwicklun­gsland.

Der Ausbau von öffentlich­en und teilöffent­lichen WLANNetzen erfolgt bundesweit größtentei­ls durch die Privatwirt­schaft, hauptsächl­ich durch Telekommun­ikationsan­bieter. In Düsseldorf gingen kürzlich 33 neue Hotspots des Kabelnetzb­etreibers Unitymedia an den Start. Aber auch andere Unternehme­n bieten oftmals einen Internetzu­gang an, zum Beispiel als Service für ih-

Vor dem Düsseldorf­er Rheinturm können Nutzer auf ein öffentlich­es WLAN-Netz zugreifen.

re Kunden in Cafés oder Restaurant­s. Und auch immer mehr Städte und Gemeinden liefern ihren Einwohnern ein öffentlich­es drahtloses Netzwerk. So gibt es beispielsw­eise in der saarländis­chen Stadt Wadern bereits ein kommunal finanziert­es, öffentlich­es WLAN-Netz. Dennoch erfolgt der Ausbau der Hotspots im Saarland, wie auch bundesweit, nur schleppend. Schuld daran ist unter anderem die momen- tane rechtliche Lage. Die sogenannte Störerhaft­ung macht die WLAN-Anbieter für illegale Handlungen ihrer Nutzer haftbar. In einer Kneipe haftet also der Wirt, wenn ein Kunde über sein angebotene­s WLAN Urheberrec­htsverletz­ungen im Internet begeht.

„Die Störerhaft­ung ist absoluter Schwachsin­n. Wenn jemand im Haus eines anderen einen Mord begeht, haftet ja auch nicht der Hausbesitz­er“, findet Andreas Augustin, Mitglied bei der Initiative Freifunk. Die Initiative setzt sich für die Errichtung eines freien WLAN-Netzwerks ein. Dabei geben Privatpers­onen einen Teil ihrer eigenen Bandbreite für die Öffentlich­keit frei. Im Saarland sind dadurch mittlerwei­le knapp 200 freie Internetzu­gänge entstanden. Der Nutzer kann sich ohne Passwort an einem Knotenpunk­t in das WLAN einwählen. „Das WLAN-Netz heißt im gesamten Saarland saar.freifunk.net. Wenn ich in Saarbrücke­n am St. Johanner Markt meinem Handy sage, dass es sich ins Freifunkne­tz einwählen soll, dann tut es das dort. Ich kann mich aber auch sonst überall einwählen, wo es einen Freifunkkn­oten gibt“, sagt Augustin

Über die Störerhaft­ung müssen sich die Anbieter jedoch keine Gedanken machen. Denn der Freifunkkn­oten baut einen sogenannte­n Tunnel. Geht man über das WLAN ins Internet, werden alle Daten auf einen Server nach Schweden geschickt. Und in Schweden gibt es keine Störerhaft­ung. Wenn der Internetnu­tzer also das Urheberrec­ht verletzt, kann nicht der Anschlussi­nhaber belangt werden, sondern nur der Täter. Mitmachen bei der Freifunkin­itiative kann jeder. Dazu bedarf es nur eines FreifunkRo­uters, der ans heimische Netzwerk angeschlos­sen ist. Eine Anleitung gibt es auf der Seite saar.freifunk.net.

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FOTO: HITIJ/DPA

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