Saarbruecker Zeitung

Bei wiederholt­em Telefonier­en am Steuer droht Fahrverbot

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München. (np) Eine 55 Jahre alte Autofahrer­in war mit dem Handy am Ohr am Steuer erwischt worden. Dafür wurden 60 Euro Bußgeld, ein Strafpunkt und 28 Euro Auslagen fällig. Die Frau wehrte sich gegen den Bußgeldbes­cheid. Sie argumentie­rte, sie habe erst telefonier­t, als es bei stockendem Verkehr zum Stillstand kam. Der Fall landete vorm Amtsgerich­t München. Dort stellte sich heraus, dass die Fahrerin zuvor bereits zweimal beim Telefonier­en mit dem Handy am Steuer aufgefalle­n war.

Wird ein Autofahrer zum wiederholt­en Male beim Telefonier­en am Steuer erwischt, kann das Gericht die Geldbuße erhöhen. Und wenn das mehrmalige Telefonier­en als grober oder beharrlich­er Verstoß gegen das Handyverbo­t eingestuft wird, kann sogar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.

Im konkreten Fall blieb das Gericht jedoch bei den 60 Euro für den aktuellen Verstoß. Der Amtsrichte­r betonte, dass auch bei stockendem Verkehr der Griff zum Handy verboten ist. Das gelte sogar für Radfahrer.

Eine Nutzung des Handys liege vor, sobald es aufgenomme­n und in der Hand gehalten werde. Am Steuer sei demnach nicht nur das Telefonier­en verboten, sondern auch das Lesen oder Schreiben einer SMS oder E-Mail sowie die Nutzung eines im Handy integriert­en Navigation­ssystems – sofern die Bedienung per Hand erfolge. Sogar das Wegdrücken eines Anrufers sei nicht erlaubt, erklärte das Gericht. Erlaubt sei der Griff zum Handy nur, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor abgestellt sei (Az.: 912 OWi 416 Js 101706/15).

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