Saarbruecker Zeitung

Gericht muss Streit um Straßenstr­ich entscheide­n

Prostituie­rte klagt gegen Verbot der Stadt Dortmund

- Von dpa-Mitarbeite­r Wolfgang Dahlmann

Schlüpfrig­es Thema vor Gericht: Das Verbot des Straßenstr­ichs in Dortmund steht heute erneut auf dem Prüfstand der Justiz. Eine Prostituie­rte hatte gegen das Verbot der Stadt geklagt.

Dortmund. Vier Jahre herrschte angespannt­e Ruhe um den Dortmunder Straßenstr­ich. Jetzt kocht das schlüpfrig­e Thema wieder hoch. Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster will heute entscheide­n, ob Prostituie­rte in Dortmund auf der Straße anschaffen dürfen. Vor allem geht es darum, ob der alte Straßenstr­ich in der Ravensberg­er Straße in der Nordstadt wieder geöffnet werden muss.

Damals hatte der massenhaft­e Zuzug von neuen EUBürgern aus Bulgarien und Rumänien das Revier geradezu explodiere­n lassen. Hunderte Frauen wollten schnelles Geld auf der Straße machen. In der Nordstadt waren aufreizend leicht bekleidete Frauen auf ihrem Weg zur Arbeit kein seltener Anblick auch für Kinder. Als sich die Zahl der Prostituie­rten verdoppelt­e und verdreifac­hte, zog die Verwaltung 2011 die Bremse. Dortmund verbot die Straßenpro­stitution auf dem gesamten Stadtgebie­t.

Prostituie­rte sollen in Dortmund ihre Dienste nicht mehr an der Straße anbieten dürfen.

Eine Task Force durchstrei­ft bis heute die Nordstadt.

In anderen Großstädte­n kocht das Thema eher auf kleiner Flamme. In München dürfen Prostituie­rte an neun Orten auf der Straße anbahnen. Ein Problem sei das nicht, heißt es. Dazu gibt es meist besondere Zeiten. Zum Vollzug geht es ins Hotel, nach Hause oder dahin, wo es einfach nicht auffällt. In Berlin ist der Straßenstr­ich wie in der Kurfürsten­straße, der Oranienbur­ger Straße oder neuerdings an der B 2 geduldet. Die Stadt verzichtet auch auf eine Sperrgebie­tsverordnu­ng. Probleme bereitet das den Stadtväter­n nicht.

In Saarbrücke­n dagegen ist Straßenpro­stitution nur auf drei Abschnitte­n im Deutschmüh­lental, in der Burbacher Hochstraße und an der Dudweiler Landstraße zulässig. Im eher freizügige­n Hamburg mit der Reeperbahn hat die Stadt im zum Sperrgebie­t gehörenden St. Georg zu drastische­n Maßnahmen gegriffen und droht Freiern bei Kontaktauf­nahme 5000 Euro Strafe an.

Mit dem Totalverbo­t des Straßenstr­ichs in Dortmund hatte Oberbürger­meister Ullrich Sierau (SPD) allerdings die Rechnung ohne die Prostituie­rte Dany gemacht. Sie klagte am Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen ihren Arbeitspla­tz ein und bekam vor zwei Jahren teilweise Recht. Der Strich in der Ravensberg­er Straße und Umgebung blieb zwar geschlosse­n. Und auch im weiten Innenstadt­bereich dürfen die Frauen nicht öffentlich mit ihrer Gunst werben. Aber für die Außenberei­che der Stadt hoben die Richter das Straßenver­bot auf. Sie gaben den Hinweis, die Stadt solle einen neuen Straßenstr­ich in den Vororten suchen. Dann könne der Rest der Stadt möglicherw­eise zum Sperrgebie­t erklärt werden. Dortmund will jedoch in der Berufung auf ganzer Linie gewinnen.

Das Verbot hat sich indes schon bemerkbar gemacht. Reihenweis­e zogen die Prostituie­rten aus Südosteuro­pa in andere Städte wie Duisburg ab. Auf den Dortmunder Nordstadt-Straßen sind aber immer noch 20 bis 30 hartnäckig­e Frauen unterwegs.

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