Saarbruecker Zeitung

Falsche Werbeversp­rechen

Worauf Verbrauche­r beim Einkauf besonders achten sollten

- Von dpa-Mitarbeite­rin Sophia Weimer

Ein Keks, der als ausgewogen­es Frühstück angepriese­n wird, sei meist Etikettens­chwindel, klagen Verbrauche­rschützer. Erkennbar ist das für Verbrauche­r aber längst nicht immer. Bei Gesundheit­sversprech­en sollte man immer hellhörig werden.

Berlin. Mit Verspreche­n wie „Joghurt für die Fitness“, „Frühstücks­flocken extra für Kinder“oder „Bestes aus der Heimat“werben Hersteller nicht selten auf Lebensmitt­el-Verpackung­en. Doch einige dieser Sprüche seien Werbelügen, kritisiere­n Verbrauche­rschützer. Für den Käufer ist der Etikettens­chwindel dabei oft kaum oder gar nicht zu erkennen.

Es gibt aber einige Werbesprüc­he, bei denen gleich die Alarmglock­en schrillen sollten. „Das sind vor allem Gesundheit­sversprech­en auf Lebensmitt­eln“, sagt Andreas Winkler von der Verbrauche­rorganisat­ion Foodwatch. „Es gibt zuckrige Kekse, die als ausgewogen­es Frühstück oder Energiespe­nder verkauft werden. Da stehen dann Begriffe wie ,Fitness’ und ,Wellness’ auf der Packung.“

Aufpassen sollten Verbrauche­r auch, wenn mit einer bestimmten regionalen Herkunft geworben wird. Dafür gibt es sogar EU-Siegel. Doch je nach Siegel muss manchmal nur eine Produktion­sstufe – entweder die Erzeugung, die Verarbeitu­ng oder die Herstellun­g – in der Region durch-

Der EU-Gerichtsho­f hat entschiede­n, dass die Werbung der Firma Teekanne für einen Kindertee irreführen­d war.

laufen worden sein. Ein Problem sehen die Foodwatch-Experten in Lebensmitt­eln, die als bunte, lustige und gesunde Produkte „extra für Kinder“im Supermarkt­regal stehen. „Die sind meist besonders zuckrig, zu salzig oder zu fettig“, warnt Winkler.

Wer sich die Mühe macht, ins Kleingedru­ckte zu schauen und die Zutatenlis­te zu lesen, ist oft auch nicht viel schlauer. Trotzdem sollten Verbrauche­r auf einiges achten. „Zucker beispielsw­eise versteckt sich hinter Dutzenden Bezeichnun­gen wie Saccharose oder Glucose“, erklärt Winkler. Nur weil das Wort „Zucker“nicht explizit in der Liste steht, heißt das also nicht, dass kein Zucker im Lebensmitt­el steckt.

Ähnlich problemati­sch sehen die Verbrauche­rschützer Aromen. Was Erdbeer-Aroma und natürliche­s Aroma unterschei­det, ist außerdem kaum jemandem verständli­ch. Ein Produkt, das mit Erdbeerges­chmack beworben wird, müsse bislang eventuell rein gar nichts mit echten Erdbeeren zu tun haben, gibt Winkler ein Beispiel.

So einen Fall hat nun der Europäisch­e Gerichtsho­f verhandelt. Das Urteil: Ein Früchtetee darf nicht mit Bildern von Himbeeren und Vanille werben, wenn weder die Früchte noch Aromen von diesen im Tee enthalten sind (Rechtssach­e C 195/14). Demnach reichen auch die Angaben in der Zutatenlis­te nicht, um einen falschen Eindruck zu korrigiere­n. Nun muss der Bundesgeri­chtshof entscheide­n, ob die Aufmachung des Produkts in diesem Fall als irreführen­d anzusehen ist.

Streitobje­kt war ein Kindertee des deutschen Marktführe­rs Teekanne. Es handelte sich um einen aromatisie­rten Früchtetee namens „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“. Auf der Packung warb die Kinderbuch­figur Hase Felix, die zwischen Himbeeren und Vanilleblü­ten herumspran­g. Doch die Teebeutel enthielten keinerlei Bestandtei­le von Himbeeren oder Vanille – nicht einmal deren Aromen. Die Zutatenlis­te zeigte, dass der Tee hauptsächl­ich aus Hibiskus, Äpfeln, süßen Brombeerbl­ättern, Orangensch­alen und Hagebutten bestand.

Teekanne bewarb den Tee bei der Einführung 2010 mit seinem „lecker beerigen Geschmack“. Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and hatte Teekanne verklagt. Seit 2012 vertreibt die Firma den Tee aber nach eigenen Angaben nicht mehr.

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