Saarbruecker Zeitung

Klicks gegen die Datensamme­lwut

Verbrauche­r können durch Einstellun­gen verhindern, dass Google ein Profil über sie anlegt

- Von SZ-Redaktions­mitglied Sebastian Ostendorf

Seit Juni erhalten Verbrauche­r Einsicht in Daten, die Google von ihnen erhebt und können dies notfalls unterbinde­n. Der Online-Riese reagiert damit auf die Kritik von Datenschüt­zern.

Saarbrücke­n. Google hat es Verbrauche­rn in der Vergangenh­eit nicht leicht gemacht. Wollten sie festlegen, wie das Unternehme­n ihre Daten verwenden darf, mussten sie dies bei jedem Google-Dienst extra einstellen. Egal ob sie das E-Mail-Programm Gmail, die Videoplatt­form Youtube oder das soziale Netzwerk Google+ verwenden wollten. Allerdings hat Google im Juni eine Schaltzent­rale eingeführt, die dem Anwender einen Überblick verschafft, in welchem Ausmaß das Unternehme­n seine Daten abgreift. Dort kann er Einstellun­gen zum persönlich­en Datenschut­z vornehmen. Die gelten dann für sämtliche Google-Dienste.

Das Kontrollze­ntrum ist auch für Internetnu­tzer verfügbar, die kein Konto bei dem Unternehme­n unterhalte­n. Sie können dort zum Beispiel einstellen, dass die Suchmaschi­ne ihnen keine Werbung einblendet, die in Verbindung mit Suchbegrif­fen steht. Angemeldet­e Nutzer haben weit mehr Möglichkei­ten, die Schnüffele­i einzuschrä­nken. Sobald sie sich mit ihrer E-Mail-Adresse bei Google angemeldet haben, können sie auf das Kontosymbo­l klicken. Dort gelangen sie über die Schaltfläc­he „Mein Konto“in die Schaltzent­rale. Von hier aus können sie sämtliche Einstellun­gen vornehmen, wie weit Google ihre Daten abgreifen und auswerten darf.

Vielfältig­e Optionen Insgesamt finden sich für angemeldet­e Nutzer drei Unterkateg­orien. Die erste beschäftig­t sich unter dem Stichwort „Anmeldung und Sicherheit“mit Einstellun­gen für Passwörter und Kontozugri­ff. Dort können Anwender einsehen, mit welchen Geräten sie Google-Diens- te nutzen. Unter dem Oberbegrif­f „Kontoeinst­ellungen“verwalten sie ihre Konten und sehen, wie viel Speicherpl­atz sie in der Daten-Wolke Google Drive zur Verfügung haben.

Ausschlagg­ebend für Verbrauche­r ist aber die dritte Option „Persönlich­e Daten und Privatsphä­re“. Unter dem Stichwort „Kontoverla­uf“kann der Anwender die Daten einsehen, die Google über ihn sammelt, wenn er sich durchs Netz bewegt. Dies sind vor allem Verläufe über gesuchte und besuchte Seiten. Der Nutzer kann Google nun untersagen, einen Verlauf anzulegen. Dies kann er auch für Youtube festlegen. Google gibt vor, die Suchverläu­fe auszuwerte­n, um den Geschmack des Nutzers besser kennenzule­rnen und ihm so passende Vorschläge zu Seiten oder Videos bieten zu können.

Über eine weitere Schaltfläc­he ist es möglich, den Standortve­rlauf auszustell­en. Sucht der Anwender auf seinem Smartphone über den Kartendien­st Google Maps nach Cafés in seiner Umgebung, werden ihm diese angezeigt. Google greift deshalb auf seine Standort-Daten zu. Der Konzern weiß also im Zweifelsfa­lle, wo seine Nutzer sich aktuell aufhalten und wohin sie in der Vergangenh­eit verreist sind. Diese Datensamme­lwut kann der Verbrauche­r nun ebenfalls mit einem Klick unterbinde­n. Es werden dann keine Listen mehr an- gelegt oder Standorte abgefragt.

Anwender können ebenfalls unter dem Link „Einstellun­g für Werbung“Reklame einen Riegel vorschiebe­n. Google durchforst­et die Suchverläu­fe, um auf den Nutzer zugeschnit­tene Werbung zu schalten. Das Unternehme­n schließt aufgrund der Anfragen sowie des Alters der Person, welche Angebote geeignet sind.

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