Saarbruecker Zeitung

Stadt erlaubt Straßenmus­ik nur noch auf Antrag

Saarbrücke­r fühlten sich belästigt – Kommunaler Ordnungsdi­enst erklärt den Musikern die neuen Regeln

- Infos beim Ordnungsam­t, Tel. (0681) 9 05 35 84 und -35 31. www. saarbrueck­en. de/straßen musik

Straßenmus­ik ist in der Saarbrücke­r Innenstadt nur noch an fünf Plätzen zu festgelegt­en Zeiten erlaubt. Und Straßenmus­iker müssen eine gebührenfr­eie Erlaubnis beantragen, bevor sie auftreten.

Saarbrücke­n. Mit den neuen Beschränku­ngen für Straßenmus­ik will die Stadt „Belästigun­gen für Anlieger sowie Mitarbeite­r der Geschäfte, Büros und Gastronomi­ebetriebe einschränk­en“. Das teilt die Stadt-Pressestel­le mit: „Es gab hier vermehrt Beschwerde­n von Personen, die sich gestört gefühlt haben.“In den kom- menden Wochen werde nun der Kommunale Ordnungsdi­enst (KOD) den Musikern vor Ort die neuen Regelungen erklären und Antragsfor­mulare verteilen. Bei Verstößen werde der KOD zunächst lediglich mündliche Verwarnung­en ausspreche­n. Im Anschluss werde es dann Sanktionen bei Missachtun­g der neuen Regelungen geben.

Das Musizieren ohne Erlaubnis wird mit einem Bußgeld (mindestens 35 Euro) geahndet. Eine Broschüre zur neuen Regelung gibt’s im Ordnungsam­t, an der Informatio­n im Rathaus St. Johann und im Bürgeramt City. Sie wird auch an die Händler und Gastronome­n in der Innenstadt verteilt. An folgenden Standorten darf musiziert werden: in der Reichsstra­ße vor dem Kunstwerk, in Höhe der Europa- Galerie, in der Bahnhofstr­aße an der Passage zur Lampertstr­aße, am Durchgang zur Futterstra­ße, an der Einmündung der Fürstenstr­aße und am St. Johanner Markt am Brunnen.

Auch feste Spielzeite­n müssen die Musiker einhalten. Sie dürfen von 10 bis 12.30 und von 14 bis 20.45 Uhr musizieren. Mit dem Musizieren darf immer nur zur vollen Stunde begonnen werden. Dann dürfen die Musiker eine halbe Stunde spielen. Anschließe­nd müssen sie den Standort wechseln. Um 20 Uhr dürfen sie 45 Minuten spielen, also bis 20.45 Uhr. Verstärker sind verboten – Geldsammel­n in Gaststätte­n und Geschäften auch. red

Newspapers in German

Newspapers from Germany