Stadt erlaubt Straßenmusik nur noch auf Antrag
Saarbrücker fühlten sich belästigt – Kommunaler Ordnungsdienst erklärt den Musikern die neuen Regeln
Straßenmusik ist in der Saarbrücker Innenstadt nur noch an fünf Plätzen zu festgelegten Zeiten erlaubt. Und Straßenmusiker müssen eine gebührenfreie Erlaubnis beantragen, bevor sie auftreten.
Saarbrücken. Mit den neuen Beschränkungen für Straßenmusik will die Stadt „Belästigungen für Anlieger sowie Mitarbeiter der Geschäfte, Büros und Gastronomiebetriebe einschränken“. Das teilt die Stadt-Pressestelle mit: „Es gab hier vermehrt Beschwerden von Personen, die sich gestört gefühlt haben.“In den kom- menden Wochen werde nun der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) den Musikern vor Ort die neuen Regelungen erklären und Antragsformulare verteilen. Bei Verstößen werde der KOD zunächst lediglich mündliche Verwarnungen aussprechen. Im Anschluss werde es dann Sanktionen bei Missachtung der neuen Regelungen geben.
Das Musizieren ohne Erlaubnis wird mit einem Bußgeld (mindestens 35 Euro) geahndet. Eine Broschüre zur neuen Regelung gibt’s im Ordnungsamt, an der Information im Rathaus St. Johann und im Bürgeramt City. Sie wird auch an die Händler und Gastronomen in der Innenstadt verteilt. An folgenden Standorten darf musiziert werden: in der Reichsstraße vor dem Kunstwerk, in Höhe der Europa- Galerie, in der Bahnhofstraße an der Passage zur Lampertstraße, am Durchgang zur Futterstraße, an der Einmündung der Fürstenstraße und am St. Johanner Markt am Brunnen.
Auch feste Spielzeiten müssen die Musiker einhalten. Sie dürfen von 10 bis 12.30 und von 14 bis 20.45 Uhr musizieren. Mit dem Musizieren darf immer nur zur vollen Stunde begonnen werden. Dann dürfen die Musiker eine halbe Stunde spielen. Anschließend müssen sie den Standort wechseln. Um 20 Uhr dürfen sie 45 Minuten spielen, also bis 20.45 Uhr. Verstärker sind verboten – Geldsammeln in Gaststätten und Geschäften auch. red