Ich empfehle dringend: Parkuhren für Straßenmusiker
Diese Woche taten sie mir schon ein wenig leid: die Männer und Frauen in der Stadtverwaltung. Da mussten sie nämlich die neue Straßenmusiker-Verordnung in Kraft setzen. Mussten? Jawoll! Denn nicht die Verwaltung wollte diese Verordnung, sondern das Volk, Gewerbetreibende, deren Kunden, Gastronomen und deren Gäste. Sie alle – das versichert die Stadt-Pressestelle – hatten extrem unter den Straßenmusikern gelitten, sich entschieden beschwert und um die Hilfe und den Schutz der Verwaltung gebeten. Die war nun in der Zwickmühle: Was tun, ohne sich lächerlich zu machen? Die Verwaltung recherchierte und stellte fest: Manche Städte haben irre strenge Verordnungen für Straßenmusiker – beispielsweise München. So was kam für Saarbrücken nicht in Frage. Zu provinziell. Gut so! Die Verwaltung sprach mit Musikern und bemühte sich ums rechte Maß. Auch gut. Und dann bastelte die Verwaltung eine Verordnung, die das Volk vor übermäßig lauter und vor allem schlechter Straßenmusik schützen soll – und trotzdem die Mu- siker am Leben lässt. Schwierig. Jetzt ist Straßenmusik nur noch an fünf Plätzen von 10 bis 12.30 und von 14 bis 20.45 Uhr erlaubt. Die Musiker müssen sich beim Ordnungsamt eine Erlaubnis holen. Sie dürfen nur noch zur vollen Stunde beginnen und längstens 30 Minuten spielen. Dann müssen sie umziehen. Nur ab 20 Uhr dürfen sie 45 Minuten spielen. Die zweite halbe Stunde ist in Saarbrücken jetzt also (fast) immer musikfrei (außer beim Christkindlmarkt). Gott sei Dank! Und wenn ein Musiker erst um Viertelnach an einem Standplatz ist (weil er vielleicht im Stau stand), dann muss er 45 Minuten warten, bis er loslegen darf. Leuchtet ein. Und ich habe nun noch folgenden Ergänzungsvorschlag: An die fünf Musik-Plätze sollten spezielle Parkuhren. Da steckt der Musiker einen Chip rein, den er vom Ordnungsamt kriegt. Wenn ein Kontrolleur kommt, reicht ihm ein Blick auf die Parkuhr. Wenn der Musiker den Chip nicht pünktlich um Halb wieder aus der Parkuhr zieht, ruft die Uhr den Ordnungsdienst, und dann sind 35 Euro Bußgeld fällig. Logisch.