Saarbruecker Zeitung

Ich empfehle dringend: Parkuhren für Straßenmus­iker

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Diese Woche taten sie mir schon ein wenig leid: die Männer und Frauen in der Stadtverwa­ltung. Da mussten sie nämlich die neue Straßenmus­iker-Verordnung in Kraft setzen. Mussten? Jawoll! Denn nicht die Verwaltung wollte diese Verordnung, sondern das Volk, Gewerbetre­ibende, deren Kunden, Gastronome­n und deren Gäste. Sie alle – das versichert die Stadt-Pressestel­le – hatten extrem unter den Straßenmus­ikern gelitten, sich entschiede­n beschwert und um die Hilfe und den Schutz der Verwaltung gebeten. Die war nun in der Zwickmühle: Was tun, ohne sich lächerlich zu machen? Die Verwaltung recherchie­rte und stellte fest: Manche Städte haben irre strenge Verordnung­en für Straßenmus­iker – beispielsw­eise München. So was kam für Saarbrücke­n nicht in Frage. Zu provinziel­l. Gut so! Die Verwaltung sprach mit Musikern und bemühte sich ums rechte Maß. Auch gut. Und dann bastelte die Verwaltung eine Verordnung, die das Volk vor übermäßig lauter und vor allem schlechter Straßenmus­ik schützen soll – und trotzdem die Mu- siker am Leben lässt. Schwierig. Jetzt ist Straßenmus­ik nur noch an fünf Plätzen von 10 bis 12.30 und von 14 bis 20.45 Uhr erlaubt. Die Musiker müssen sich beim Ordnungsam­t eine Erlaubnis holen. Sie dürfen nur noch zur vollen Stunde beginnen und längstens 30 Minuten spielen. Dann müssen sie umziehen. Nur ab 20 Uhr dürfen sie 45 Minuten spielen. Die zweite halbe Stunde ist in Saarbrücke­n jetzt also (fast) immer musikfrei (außer beim Christkind­lmarkt). Gott sei Dank! Und wenn ein Musiker erst um Viertelnac­h an einem Standplatz ist (weil er vielleicht im Stau stand), dann muss er 45 Minuten warten, bis er loslegen darf. Leuchtet ein. Und ich habe nun noch folgenden Ergänzungs­vorschlag: An die fünf Musik-Plätze sollten spezielle Parkuhren. Da steckt der Musiker einen Chip rein, den er vom Ordnungsam­t kriegt. Wenn ein Kontrolleu­r kommt, reicht ihm ein Blick auf die Parkuhr. Wenn der Musiker den Chip nicht pünktlich um Halb wieder aus der Parkuhr zieht, ruft die Uhr den Ordnungsdi­enst, und dann sind 35 Euro Bußgeld fällig. Logisch.

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