Freie Bürger dürfen nicht gegängelt werden
Zum Artikel „Saarbrücken verschärft Regeln für Straßenmusik“(SZ-Ausgabe vom 20. August)
Die Stadt Saarbrücken hat das Ausüben von Straßenmusik zeitlich und räumlich reguliert. Ein verspäteter April-Scherz? Erinnert mich an das Geschrei des Amtsschimmels in den 90ern, als die Stadt auf Betreiben des legendären Prof. Peter Bähr die Schrebergartenhäuschen in zwei Typen standardisieren wollte, damit nicht so ein „Durcheinander“herrscht. Ist damals zum Glück abgewehrt worden. Die Sraßenmusik-Regelung erinnert mich stark an diesen Schildbürgerstreich. Straßenmusik ist ein traditioneller Teil des städtischen Lebens und eine willkommene Abwechslung. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich Menschen derart bemühen – auch für ihren Lebensunterhalt. Ich bin freier Bürger, Aufgabe einer Verwaltung ist es lediglich, unsere Anliegen zu organisieren. Straßenmusik gehört zu uns, eine Gängelung sondergleichen darf es nicht geben. Franz Brueck, Lebach
Sehr geehrter Herr Brueck,
Ihre Vorliebe für Straßenmusik werden sicher viele Leser teilen. Doch offenbar gibt es auch zahlreiche Bürger, die sich am Auftritt von Straßenmusikern stören – vor allem, wenn diese frei von jeglichem Talent sind und nur Geld erbetteln wollen. Wird hier der Unmut von Passanten und Einzelhändlern zu groß, halte ich es für richtig, dass die Stadt gegensteuert. Zudem sollte man sich vergegenwärtigen: Verboten wurde Straßenmusik ja nicht, nur Ort und Zeit begrenzt. Passanten werden sich also auch weiterhin an (hoffentlich mitreißender) Straßenmusik in Saarbrücken erfreuen können. Ihr Johannes Schleuning
Karl-Heinz Omlor, Bexbach