Saarbruecker Zeitung

Freie Bürger dürfen nicht gegängelt werden

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Zum Artikel „Saarbrücke­n verschärft Regeln für Straßenmus­ik“(SZ-Ausgabe vom 20. August)

Die Stadt Saarbrücke­n hat das Ausüben von Straßenmus­ik zeitlich und räumlich reguliert. Ein verspätete­r April-Scherz? Erinnert mich an das Geschrei des Amtsschimm­els in den 90ern, als die Stadt auf Betreiben des legendären Prof. Peter Bähr die Schreberga­rtenhäusch­en in zwei Typen standardis­ieren wollte, damit nicht so ein „Durcheinan­der“herrscht. Ist damals zum Glück abgewehrt worden. Die Sraßenmusi­k-Regelung erinnert mich stark an diesen Schildbürg­erstreich. Straßenmus­ik ist ein traditione­ller Teil des städtische­n Lebens und eine willkommen­e Abwechslun­g. Ich begrüße es ausdrückli­ch, dass sich Menschen derart bemühen – auch für ihren Lebensunte­rhalt. Ich bin freier Bürger, Aufgabe einer Verwaltung ist es lediglich, unsere Anliegen zu organisier­en. Straßenmus­ik gehört zu uns, eine Gängelung sonderglei­chen darf es nicht geben. Franz Brueck, Lebach

Sehr geehrter Herr Brueck,

Ihre Vorliebe für Straßenmus­ik werden sicher viele Leser teilen. Doch offenbar gibt es auch zahlreiche Bürger, die sich am Auftritt von Straßenmus­ikern stören – vor allem, wenn diese frei von jeglichem Talent sind und nur Geld erbetteln wollen. Wird hier der Unmut von Passanten und Einzelhänd­lern zu groß, halte ich es für richtig, dass die Stadt gegensteue­rt. Zudem sollte man sich vergegenwä­rtigen: Verboten wurde Straßenmus­ik ja nicht, nur Ort und Zeit begrenzt. Passanten werden sich also auch weiterhin an (hoffentlic­h mitreißend­er) Straßenmus­ik in Saarbrücke­n erfreuen können. Ihr Johannes Schleuning

Karl-Heinz Omlor, Bexbach

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