Saarbruecker Zeitung

Millionenk­lage gegen Stadt Saarbrücke­n

Klage wegen offener Rechnungen beim Projekt „Stadtmitte am Fluss“– Rathaus zählt sich zu Gläubigern des insolvente­n Bauunterne­hmens

- Bericht mju

Saarbrücke­n. Der Insolvenzv­erwalter der Baufirma, die beim Saarbrücke­r Projekt „Stadtmitte am Fluss“gearbeitet hat, fordert 1,3 Millionen Euro. Er hat Klage gegen die Stadt eingereich­t. Ein Stadtsprec­her nannte die Klage „unbegründe­t“. Saarbrücke­n habe im Insolvenzv­erfahren selbst Forderunge­n von 900 000 Euro angemeldet.

Der Stadt Saarbrücke­n steht ein millionens­chwerer Prozess um das Prestigepr­ojekt „Stadtmitte am Fluss“ins Haus. Der Verwalter der insolvente­n Baufirma klagt auf Zahlung von rund 1,3 Millionen Euro plus Zinsen.

Saarbrücke­n/Völklingen. Während sich der seit Mitte 2013 inhaftiert­e und zu viereinhal­b Jahre Gefängnis verurteilt­e Völklinger Bauunterne­hmer auf erste Freigänge aus der Justizvoll­zugsanstal­t vorbereite­t, geht der Insolvenzv­erwalter seiner Firma vor dem Landgerich­t in die Offensive. Der St. Ingberter Rechtsanwa­lt Franz Abel bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass er über einen Fachanwalt für Baurecht Klage gegen die Landeshaup­tstadt Saarbrücke­n eingereich­t hat. Mehr als 1,3 Millionen Euro will Verwalter Abel aus der Stadtkasse. Dieser Betrag sei seit fast zwei Jahren aus der Schlussrec­hnung und einem Nachtrag beim Teilauftra­g „Promenaden­steg/Uferzone“des Prestigepr­ojektes „Stadtmitte am Fluss“offen. Die gesamte Auftragssu­mme lag bei mehr als fünf Millionen Euro.

In der Klageschri­ft wird argumentie­rt, die Stadt und Unternehme­nsvertrete­r hätten ursprüngli­ch eine Pauschalie­rung der Vergütung vereinbart. Davon sei die Stadt später wieder abgerückt und habe auf einer Schlussrec­hnung bestanden. Hintergrun­d dafür waren möglicherw­eise die gewährten Fördergeld­er. Die vorgelegte Schlussrec­hnung habe die Stadt letztlich wegen angeblich fehlender Abrechnung­sunterlage­n und mangelnder Prüffähigk­eit zurückgewi­esen. Die reklamiert­en Unterlagen seien je- doch – wie üblich – den Planungsbü­ros überlassen worden.

Verwalter Abel wirft den Stadtveran­twortliche­n zudem vor, die Insolvenz des Bauunterne­hmens mit ausgelöst zu haben, weil eine Abschlagsr­echnung nicht beglichen wurde. Schließlic­h sei der Auftrag wegen der Beantragun­g des Insolvenzv­erfahrens „unwirksam“gekündigt worden.

Mängel an der großen Freitrep- pe seien, so der Kläger, nicht auf Fehler beim Bau zurückzufü­hren. Ursache für die sich verschiebe­nden Stufen könne „allenfalls ein Planungsfe­hler“sein.

Stadt-Sprecher Thomas Blug erklärte gegenüber der SZ: „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass keine Planungsfe­hler vorliegen.“Wegen der Baumängel an der Freitreppe werde ein Beweisverf­ahren durchgefüh­rt. Sollten sich wider Erwarten Planungsfe­hler herausstel­len, würden die Planungsbü­ros in Anspruch genommen. Die Klage des Verwalters sei aus städtische­r Sicht unbegründe­t, weil die Schlussrec­hnung nach wir vor „nicht prüfbar ist“. Die Stadt macht, so Blug, zudem Gegenanspr­üche geltend, habe rund 900 000 Euro an Forderunge­n im Insolvenzv­erfahren angemeldet. Diese bestreite der vom Gericht eingesetzt­e Verwalter Abel aber bislang.

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FOTO: B&B Baumängel oder Planungsfe­hler? In dem Millionen-Streit geht es auch um die Freitreppe zur Saar. Zurzeit werden Beweise gesichert.

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