Millionenklage gegen Stadt Saarbrücken
Klage wegen offener Rechnungen beim Projekt „Stadtmitte am Fluss“– Rathaus zählt sich zu Gläubigern des insolventen Bauunternehmens
Saarbrücken. Der Insolvenzverwalter der Baufirma, die beim Saarbrücker Projekt „Stadtmitte am Fluss“gearbeitet hat, fordert 1,3 Millionen Euro. Er hat Klage gegen die Stadt eingereicht. Ein Stadtsprecher nannte die Klage „unbegründet“. Saarbrücken habe im Insolvenzverfahren selbst Forderungen von 900 000 Euro angemeldet.
Der Stadt Saarbrücken steht ein millionenschwerer Prozess um das Prestigeprojekt „Stadtmitte am Fluss“ins Haus. Der Verwalter der insolventen Baufirma klagt auf Zahlung von rund 1,3 Millionen Euro plus Zinsen.
Saarbrücken/Völklingen. Während sich der seit Mitte 2013 inhaftierte und zu viereinhalb Jahre Gefängnis verurteilte Völklinger Bauunternehmer auf erste Freigänge aus der Justizvollzugsanstalt vorbereitet, geht der Insolvenzverwalter seiner Firma vor dem Landgericht in die Offensive. Der St. Ingberter Rechtsanwalt Franz Abel bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass er über einen Fachanwalt für Baurecht Klage gegen die Landeshauptstadt Saarbrücken eingereicht hat. Mehr als 1,3 Millionen Euro will Verwalter Abel aus der Stadtkasse. Dieser Betrag sei seit fast zwei Jahren aus der Schlussrechnung und einem Nachtrag beim Teilauftrag „Promenadensteg/Uferzone“des Prestigeprojektes „Stadtmitte am Fluss“offen. Die gesamte Auftragssumme lag bei mehr als fünf Millionen Euro.
In der Klageschrift wird argumentiert, die Stadt und Unternehmensvertreter hätten ursprünglich eine Pauschalierung der Vergütung vereinbart. Davon sei die Stadt später wieder abgerückt und habe auf einer Schlussrechnung bestanden. Hintergrund dafür waren möglicherweise die gewährten Fördergelder. Die vorgelegte Schlussrechnung habe die Stadt letztlich wegen angeblich fehlender Abrechnungsunterlagen und mangelnder Prüffähigkeit zurückgewiesen. Die reklamierten Unterlagen seien je- doch – wie üblich – den Planungsbüros überlassen worden.
Verwalter Abel wirft den Stadtverantwortlichen zudem vor, die Insolvenz des Bauunternehmens mit ausgelöst zu haben, weil eine Abschlagsrechnung nicht beglichen wurde. Schließlich sei der Auftrag wegen der Beantragung des Insolvenzverfahrens „unwirksam“gekündigt worden.
Mängel an der großen Freitrep- pe seien, so der Kläger, nicht auf Fehler beim Bau zurückzuführen. Ursache für die sich verschiebenden Stufen könne „allenfalls ein Planungsfehler“sein.
Stadt-Sprecher Thomas Blug erklärte gegenüber der SZ: „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass keine Planungsfehler vorliegen.“Wegen der Baumängel an der Freitreppe werde ein Beweisverfahren durchgeführt. Sollten sich wider Erwarten Planungsfehler herausstellen, würden die Planungsbüros in Anspruch genommen. Die Klage des Verwalters sei aus städtischer Sicht unbegründet, weil die Schlussrechnung nach wir vor „nicht prüfbar ist“. Die Stadt macht, so Blug, zudem Gegenansprüche geltend, habe rund 900 000 Euro an Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet. Diese bestreite der vom Gericht eingesetzte Verwalter Abel aber bislang.