Saarbruecker Zeitung

„Die Reform ist eine vergiftete Medizin.“

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den vorgesehen­en Maßnahmen zur Mengensteu­erung. Krankenhäu­ser sollen nämlich verpflicht­et werden, Mindestmen­gen für bestimmte Leistungen festzulege­n. Erbringt ein Haus dann eine Leistung, obwohl es hier die festgelegt­e Mindestmen­ge nicht erreicht, erhält es keine Vergütung. Die SKG rechnet hier mit Verlusten von acht Millionen Euro. „Das bedeutet, dass wir – umgerechne­t auf Pflegekräf­te – 62 Stellen in der Pflege nicht mehr bezahlen können“, heißt es in dem Brief weiter. Wo dann gespart wird, sei jedem Krankenhau­s selbst überlassen, betont Jakobs.

Um die Zahl der Pflegekräf­te zu erhöhen, sieht der Entwurf vor, von 2016 bis 2018 rund 660 Millionen Euro im Jahr für ein „Pflegestel­lenförderp­rogramm“zur Verfügung zu stellen. „Dies führt für unsere vier Häuser zu-

Thomas Jakobs, Saarländis­che Krankenhau­sgesellsch­aft

sammen nur zu 6,5 neuen Stellen im Jahr“, stellen die Geschäftsf­ührer klar. Wie viele Stellen dies für das Saarland wären, lasse sich derzeit nicht beziffern, so Jakobs: „Die Krankenhäu­ser müssen in der Lage sein, zehn Prozent der zusätzlich­en Personalko­sten selbst aufzubring­en“, nennt er eine Bedingung. Dies könne nicht jede Klinik.

Ebenfalls kritisch sehen sie den Plan, dass Krankenhäu­ser für gute Leistungen etwa bei Operatione­n Zuschläge erhalten und Abzüge bei schlechten. Dies kann auf lange Sicht zu Schließung­en einzelner Abteilunge­n führen. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Hermann Gröhe (CDU) erhofft sich so einen Abbau von Überkapazi­täten und eine Spezialisi­erung der Kliniken. „Ob und wie stark wir von den Zuschlägen profitiere­n, ist heute noch gar nicht absehbar“, so die Saarbrücke­r Klinken. Die SKG fürchtet, dass der noch nicht definierte Qualitätsb­egriff dazu genutzt werde, die Vergütung zu reduzieren. Wenn nur wenige Kliniken die Standards erfüllen könnten, bedeute dies Verluste für die übrigen.

Die Saarbrücke­r Kliniken fordern die Politik daher auf, sich für eine Entlastung des Krankenhau­spersonals einzusetze­n. Tarifsteig­erungen müssten von den Krankenkas­sen bezahlt werden, die Finanzauss­tattung der Krankenhäu­ser müsse auf solide Füße gestellt werden – dem Anspruch, die Patientenv­ersorgung und die Qualität der Behandlung­en zu verbessern, werde der Gesetzentw­urf nicht gerecht.

„Das Gesetz wird die Personalno­t an Krankenhäu­sern weiter verschärfe­n“, glaubt auch Verdi-Experte Michael Quetting. Die Gewerkscha­ft fordert eine gesetzlich­e Festlegung, wie viel Personal für bestimmte Aufgaben nötig ist. Am 7. September beginnt die Anhörung zum Entwurf. An diesem Tag will Verdi vor den Saar-Landtag ziehen und den Vertretern der Fraktionen ihre Petition überreiche­n. Ende Oktober soll der Bundestag das Gesetz verabschie­den, die Reform zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

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