Saarbruecker Zeitung

Verwaltung­sgericht weist Klage gegen Kirchenste­uer ab

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Koblenz. Die Erhebung von Kirchenste­uer steht mit dem Grundgeset­z und den Grundrecht­en der Europäisch­en Union in Einklang und ist deshalb rechtens. Zu diesem Urteil ist das Verwaltung­sgericht in Koblenz gekommen und hat damit die Klage eines Ehepaars abgewiesen, wie das Gericht gestern mitteilte. Die Eheleute hatten gegen die Festsetzun­g der römisch-katholisch­en Kirchenste­uer durch das Land geklagt. Die Kirchenste­uerpflicht verletze die vom Grundgeset­z gewährleis­tete Religionsf­reiheit, sei nicht Bestandtei­l der Religionsa­usübung innerhalb der Kirche und zudem nicht mehr zeitgemäß. Das Verwaltung­sgericht sah das anders (5 K 1028/14.KO): Das Wesen der Religionsf­reiheit liege in der Entscheidu­ng eines jeden Einzelnen für oder gegen die Mitgliedsc­haft in einer Religionsg­emeinschaf­t. Das Grundgeset­z schütze den Kirchenang­ehörigen aber nicht vor einer Kirchenste­uer. dpa

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