Saarbruecker Zeitung

Urteil im Fall Schreiber ist rechtskräf­tig

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Karlsruhe. Das Urteil gegen den ehemaligen Waffenlobb­yisten Karlheinz Schreiber (81) wegen Steuerhint­erziehung ist rechtskräf­tig. Das teilte der Bundesgeri­chtshof (BGH) gestern mit. Nachdem Schreiber selbst mit einer Revision vor dem BGH gescheiter­t war, habe auch die Staatsanwa­ltschaft ihre Revision zurückgezo­gen. Das Landgerich­t Augsburg hatte Schreiber 2013 wegen Hinterzieh­ung von Steuern in Millionenh­öhe zu sechseinha­lb Jahren Haft verurteilt. dpa

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