Urteil im Fall Schreiber ist rechtskräftig
Karlsruhe. Das Urteil gegen den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber (81) wegen Steuerhinterziehung ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern mit. Nachdem Schreiber selbst mit einer Revision vor dem BGH gescheitert war, habe auch die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen. Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber 2013 wegen Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. dpa