Saarbruecker Zeitung

Krankenrüc­ktransport ist wichtiger Aspekt bei Reise-Policen

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Hamburg. Für den Urlaub im Ausland sollten gesetzlich Versichert­e eine private Auslandsre­ise-Krankenver­sicherung abschließe­n. Sie übernimmt bei akuten Erkrankung­en oder Unfällen die Kosten für die Behandlung, erklärt die Verbrauche­rzentrale Hamburg. Und anders als bei den gesetzlich­en Krankenkas­sen, die im europäisch­en Ausland nur das zahlen, was dem Versichert­en nach den Regeln des jeweiligen Landes zugestande­n hätte, übernimmt sie auch die Kosten für Privatärzt­e und -kliniken. Außerdem seien Transportk­osten zum nächsten Krankenhau­s und der Krankenrüc­ktransport abgedeckt.

Versichert­e sollten bei der Wahl des Anbieters darauf achten, dass die Kosten für den Rücktransp­ort übernommen werden, wenn er „medizinisc­h sinnvoll und vertretbar“ist – und nicht nur, wenn er „medizinisc­h notwendig und ärztlich angeordnet“ist.

Eine solche Zusatzvers­icherung koste häufig weniger als zehn Euro im Jahr. Wer nur einmal im Jahr ein paar Wochen verreist, könne eine Police über eine einmalige Zahlung vor Reisebegin­n bekommen. Wer aber öfter unterwegs sein wird, sei mit einem Jahresvert­rag wahrschein­lich besser bedient. dpa

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