AUF EINEN BLICK
Die Stadt betreibt Video-Kameras nur bei der Feuerwehr und beim ZKE. Dort hat die Stadt Hausrecht und darf (gemäß Bundesdatenschutzgesetz § 6 b) zum Schutz von Personen und Material auch Video-Technik einsetzen.
Die städtischen Beteiligungsgesellschaften Saarbahn GmbH und Klinikum Saarbrücken benutzen ebenfalls Video-Technik im Rahmen ihres Hausrechtes. Und das gilt bei der Saarbahn natürlich auch in ihren Bahnen und Bussen.
Privatleute und Unternehmen dürfen sowohl Video-Kameras als auch Aufzeichnungsgeräte im Rahmen ihres Hausrechtes einsetzen – zum Schutz von Personen und Material. Gemäß Hausrecht heißt aber auch: Die Kameras dürfen keinen Quadratmillimeter öffentlichen Raum erfassen. Und wer sein Kaufhaus oder seine Tankstelle überwacht, der muss alle, die reinwollen, schon vor der Tür darauf aufmerksam machen, dass er sie jetzt im Auge hat.