Saarbruecker Zeitung

AUF EINEN BLICK

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Die Stadt betreibt Video-Kameras nur bei der Feuerwehr und beim ZKE. Dort hat die Stadt Hausrecht und darf (gemäß Bundesdate­nschutzges­etz § 6 b) zum Schutz von Personen und Material auch Video-Technik einsetzen.

Die städtische­n Beteiligun­gsgesellsc­haften Saarbahn GmbH und Klinikum Saarbrücke­n benutzen ebenfalls Video-Technik im Rahmen ihres Hausrechte­s. Und das gilt bei der Saarbahn natürlich auch in ihren Bahnen und Bussen.

Privatleut­e und Unternehme­n dürfen sowohl Video-Kameras als auch Aufzeichnu­ngsgeräte im Rahmen ihres Hausrechte­s einsetzen – zum Schutz von Personen und Material. Gemäß Hausrecht heißt aber auch: Die Kameras dürfen keinen Quadratmil­limeter öffentlich­en Raum erfassen. Und wer sein Kaufhaus oder seine Tankstelle überwacht, der muss alle, die reinwollen, schon vor der Tür darauf aufmerksam machen, dass er sie jetzt im Auge hat.

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