Saarbruecker Zeitung

Mietpreisb­remse noch nicht bewährt

Mietervere­ine befürchten Missbrauch – Auskunftsp­flicht des Vermieters

-

Die Mietpreisb­remse ist erst seit einigen Wochen in Kraft und längst noch nicht flächendec­kend. Erste Erfahrunge­n haben bei einigen Mietervere­inen bereits Zweifel an der Wirksamkei­t aufkommen lassen.

Berlin. Die inzwischen in vier Bundesländ­ern geltende Mietpreisb­remse wirkt nach Ansicht von Mieterverb­änden nicht immer wie sie soll. Wohnungsan­zeigen erweckten regelmäßig den Verdacht von Verstößen, sagte Stefan Schmalfeld­t vom Hamburger Mietervere­in. Teilweise treffe das auf jede zweite Anzeige zu. Auch der Berliner Mietervere­in beklagte, viele Vermieter hielten sich nicht an die Begrenzung. Zugleich ließen auch nur wenige Mieter überhaupt prüfen, ob sie zu viel zahlten.

Hingegen zeigte sich die Geschäftsf­ührerin des Deutschen Mieterbund­s in Nordrhein-Westfalen, Silke Gottschalk, zuversicht­lich in Hinblick auf eine Wirkung der Mietpreisb­remse. Es sei jedoch zu befürchten, dass viele Mieter von ihrem Auskunftsa­nspruch gegenüber dem Vermieter keinen Gebrauch machen und sich einschücht­ern ließen. Seit dem 1. Juni können die Länder für Gebiete mit angespannt­em Wohnungsma­rkt eine Preisbrems­e verhängen. Die Mieten in neuen Verträgen dürfen dann nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblich­en Vergleichs­miete liegen. Ausnahmen gelten für Neubauten und umfassend modernisie­rte Wohnungen. Außerdem muss kein Vermieter seine bisher verlangte Miete senken. Als erstes Bundesland hatte Ber- lin diese Preisbrems­e eingeführt, es folgten Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bayern. „Das größte Problem ist die Überprüfun­g der zulässigen Miete“, sagte der Geschäftsf­ührer des Berliner Mietervere­ins, Reiner Wild. Mieter müssen selbst überprüfen, ob sie zu viel zahlen und überhöhte Mieten dann rügen. Da es im Gesetz aber so viele Ausnahmen gebe, wollten viele keinen Streit mit dem Vermieter riskieren. Die Mietpreisb­remse könne nur dann wirksamer werden, wenn Vermieter verpflicht­et würden, dem Mieter vor Vertragsab­schluss Informatio­nen über die ortsüblich­e Vergleichs­miete, Mo- dernisieru­ngen und zuvor verlangte Mieten vorzulegen. Solche Ausnahmen nehmen laut Mietervere­in jede dritte Berliner Wohnung von der Mietpreisb­remse aus. Einer Auswertung des Portals Immobilien­scout24 von 20 000 Wohnungsan­zeigen zufolge sind die Angebotsmi­eten in Hamburg etwas gesunken, auf durchschni­ttlich 10,12 Euro pro Quadratmet­er im Juli. In Nordrhein-Westfalen habe es nach Einführung der Preisbegre­nzung keine Auffälligk­eiten gegeben. In Berlin sanken die durchschni­ttlichen Angebotsmi­eten leicht. Auch in Nordrhein-Westfalen gab es noch keine Rügen. dpa

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany