Korruptions-Prozess: Früherer Bauamtsleiter muss nicht in Haft
Der wegen Vorteilsannahme in vier Fällen vor dem Landgericht stehende Ex-Leiter des Bauamtes von Riegelsberg kann mit Bewährung rechnen. Das ist das Ergebnis einer Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten.
Riegelsberg/Saarbrücken. Im Korruptionsprozess gegen den früheren Leiter des Bauamtes der Gemeinde Riegelsberg kann der Angeklagte mit einer Haftstrafe auf Bewährung rechnen. Der 63 Jahre alte Architekt, der zwei mit ihm befreundete Unternehmer bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt haben soll, muss also nicht ins Gefängnis. Das ist das Ergebnis einer Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten vor dem Landgericht.
Demnach soll der zwischenzeitlich vom Dienst suspendierte Angeklagte am kommenden Freitag wegen Vorteilsannahme in vier Fällen zu einer Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt werden. Ein mitangeklagter Unternehmer (54) soll wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe auf Bewährung zwischen zehn Monaten und einem Jahr verurteilt werden. Der 54-jährige Unternehmer hatte den Amtsleiter auf Kosten seiner Firma tanken lassen, aber diese Ausgaben nicht ordnungsgemäß versteuert. Die beiden Männer sollen zudem 3500 Euro beziehungsweise 5000 Euro als Bewährungsauflage zahlen. Das Korruptionsverfahren gegen einen weiteren Unternehmer (52) wurde gestern gegen Zahlung einer Geldauflage von 20 000 Euro eingestellt.
Alle drei Männer hatten nicht nur beruflich miteinander zu tun, sondern waren auch privat eng befreundet. Dabei sollen die Grenzen zwischen privaten und beruflichen Gefälligkeiten fließend gewesen sein. Konkret geht es laut Anklage im Fall des 52 Jahre alten Bauunternehmers um eine Einladung zum Essen für den Amtsleiter, um Gartenarbeiten und die Lieferung eines Rollrasens auf Kosten des Unternehmens. Dies seien drei Fälle von Vorteilsannahme bei dem Amtsleiter. Der Bauunternehmer erzählte dazu am ersten Prozesstag, dass er seinem Freund die entsprechenden Gefallen gewährt habe. Dabei habe er im Hinterkopf auch die geschäftlichen Beziehungen mit dem Bauamtsleiter gehabt. Aber er hätte die genannten Gefallen dem 63-Jährigen auch so erwiesen, allein schon mit Blick auf ihre langjährige Freundschaft.
Die private Beziehung ist auch der Hintergrund für den vierten Fall mutmaßlicher Vorteilsannahme nebst Unreue. Dazu der Oberstaatsanwalt: Der Amtsleiter habe seinem Freund zum 50. Geburtstag mehrere Fotos vom gemeinsamen Urlaub unter Glas zukommen lassen. Die vier benötigten Glasplatten im Wert von etwa 500 Euro habe er aber nicht selbst bezahlen wollen. Also habe er sie sich kostenfrei von einem Glaser-Betrieb liefern lassen. Dieser Betrieb habe die vier Scheiben anschließend wie abgesprochen bei einem Auftrag der Gemeinde Riegelsberg abgerechnet. Der Ex-Amtsleiter hat diesen Vorgang vor Gericht eingeräumt. Mit Blick auf die anderen Vorwürfe verwies er auf die enge Freundschaft der Männer und meinte, dass man sich in solch einer Beziehung gegenseitig helfe. „Aber man besticht sich nicht.“