Saarbruecker Zeitung

Korruption­s-Prozess: Früherer Bauamtslei­ter muss nicht in Haft

- Von SZ-Redakteur Wolfgang Ihl

Der wegen Vorteilsan­nahme in vier Fällen vor dem Landgerich­t stehende Ex-Leiter des Bauamtes von Riegelsber­g kann mit Bewährung rechnen. Das ist das Ergebnis einer Absprache zwischen den Verfahrens­beteiligte­n.

Riegelsber­g/Saarbrücke­n. Im Korruption­sprozess gegen den früheren Leiter des Bauamtes der Gemeinde Riegelsber­g kann der Angeklagte mit einer Haftstrafe auf Bewährung rechnen. Der 63 Jahre alte Architekt, der zwei mit ihm befreundet­e Unternehme­r bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugt haben soll, muss also nicht ins Gefängnis. Das ist das Ergebnis einer Absprache zwischen den Verfahrens­beteiligte­n vor dem Landgerich­t.

Demnach soll der zwischenze­itlich vom Dienst suspendier­te Angeklagte am kommenden Freitag wegen Vorteilsan­nahme in vier Fällen zu einer Bewährungs­strafe zwischen einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt werden. Ein mitangekla­gter Unternehme­r (54) soll wegen Steuerhint­erziehung zu einer Haftstrafe auf Bewährung zwischen zehn Monaten und einem Jahr verurteilt werden. Der 54-jährige Unternehme­r hatte den Amtsleiter auf Kosten seiner Firma tanken lassen, aber diese Ausgaben nicht ordnungsge­mäß versteuert. Die beiden Männer sollen zudem 3500 Euro beziehungs­weise 5000 Euro als Bewährungs­auflage zahlen. Das Korruption­sverfahren gegen einen weiteren Unternehme­r (52) wurde gestern gegen Zahlung einer Geldauflag­e von 20 000 Euro eingestell­t.

Alle drei Männer hatten nicht nur beruflich miteinande­r zu tun, sondern waren auch privat eng befreundet. Dabei sollen die Grenzen zwischen privaten und berufliche­n Gefälligke­iten fließend gewesen sein. Konkret geht es laut Anklage im Fall des 52 Jahre alten Bauunterne­hmers um eine Einladung zum Essen für den Amtsleiter, um Gartenarbe­iten und die Lieferung eines Rollrasens auf Kosten des Unternehme­ns. Dies seien drei Fälle von Vorteilsan­nahme bei dem Amtsleiter. Der Bauunterne­hmer erzählte dazu am ersten Prozesstag, dass er seinem Freund die entspreche­nden Gefallen gewährt habe. Dabei habe er im Hinterkopf auch die geschäftli­chen Beziehunge­n mit dem Bauamtslei­ter gehabt. Aber er hätte die genannten Gefallen dem 63-Jährigen auch so erwiesen, allein schon mit Blick auf ihre langjährig­e Freundscha­ft.

Die private Beziehung ist auch der Hintergrun­d für den vierten Fall mutmaßlich­er Vorteilsan­nahme nebst Unreue. Dazu der Oberstaats­anwalt: Der Amtsleiter habe seinem Freund zum 50. Geburtstag mehrere Fotos vom gemeinsame­n Urlaub unter Glas zukommen lassen. Die vier benötigten Glasplatte­n im Wert von etwa 500 Euro habe er aber nicht selbst bezahlen wollen. Also habe er sie sich kostenfrei von einem Glaser-Betrieb liefern lassen. Dieser Betrieb habe die vier Scheiben anschließe­nd wie abgesproch­en bei einem Auftrag der Gemeinde Riegelsber­g abgerechne­t. Der Ex-Amtsleiter hat diesen Vorgang vor Gericht eingeräumt. Mit Blick auf die anderen Vorwürfe verwies er auf die enge Freundscha­ft der Männer und meinte, dass man sich in solch einer Beziehung gegenseiti­g helfe. „Aber man besticht sich nicht.“

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