Die Breitband-Lüge
Internetzugänge sind meist langsamer als erhofft
Acht von zehn Internetzugängen sind einer Studie zufolge langsamer, als vom Anbieter zugesichert. Bei jedem Fünften ist die Surfgeschwindigkeit sogar nur halb so hoch. Verbraucherschützer fordern deshalb, Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen.
Saarbrücken. Wenn Nutzer einen mit hoher Geschwindigkeit beworbenen Internetzugang buchen, sollte das Surfen im Web nicht in einer Warteschleife enden. Doch selbst bei zugesicherter hoher Bandbreite kann es vorkommen, dass Webseiten langsam laden und Videos ruckeln. Denn die Anbieter versprechen keine fixe Geschwindigkeit, sondern in der Regel „bis zu“x Megabit pro Sekunde. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2013. Diese Daten wurden im Rahmen einer bundesweiten Kampagne ermittelt, bei der Verbraucher online auf der Webseite der Bundesnetzagentur messen lassen konnten, wie schnell ihr Internet tatsächlich ist. Das Ergebnis: Nur 15,9 Prozent surften mit der vom Anbieter vermarkteten oder einer höheren Geschwindigkeit. 77 Prozent erreichten nur 50 Prozent der zugesicherten Surf-Geschwindigkeit.
„Die Netzbetreiber können nie allen Kunden die Bandbreite zur Verfügung stellen, die sie bewerben. Sie gehen davon aus, dass nicht alle Verbraucher die volle Bandbreite benötigen und dementsprechend reduzieren sie ihre Kapazitäten“, erklärt Ilja Braun, Referent für Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb). Wo 50 Megabits pro Sekunde (Mbit/s) draufstehen, sind also nicht immer 50 Mbit/s drin. Beim Endkunden kommen zum Teil lediglich 25 Mbit/s an. Zwar seien nicht alle Störungen im Netz den Anbietern zuzuschreiben, dennoch müssten sie auch liefern, was sie versprechen, sagt der Verbraucherschützer Ilja Braun.
Wer sich jetzt fragt, ob die Geschwindigkeit des eigenen Internetzugangs tatsächlich mit der vertraglich festgelegten übereinstimmt, kann auf der Webseite breitbandmessung.de der Bundesnetzagentur einen Test durchführen. Dafür reicht ein einfacher Klick auf den Start-Button, der auf der Startseite erscheint. Sollte die Geschwindigkeit tatsächlich permanent abweichen, sind Verbraucher nicht vollkommen machtlos. Wer weniger als die zugesicherte Surfgeschwindigkeit hat, habe gute Chancen, dafür vom Anbieter entschädigt zu werden, sagt Braun. „Das kann zum Beispiel in Form eines Wechsels in einen günstigeren Tarif geschehen“, sagt Braun. Doch die Anbieter sind durch die „bis-zu“-Angabe und die Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen meist rechtlich abgesichert. „Wir fordern deshalb, dass die Breitbandmessung zertifiziert werden muss als ein Überwachungsmechanismus im Sinne der EU-Verordnung“, sagt Braun. Nutzern solle bei dauerhaften Störungen ein pauschalisierter Schadensersatz zustehen.
Die dazu geplante Verordnung der Europäischen Union soll im April 2016 in Kraft treten. In ihr ist ein Recht auf Entschädigung enthalten, sollte die Internetgeschwindigkeit von der vertraglich festgelegten stark abweichen. Wie und in welcher Höhe diese ausfallen soll, steht jedoch noch nicht fest.
Um die Surf-Geschwindigkeit zu erhöhen, können Nutzer interne Störfaktoren ausschalten. Statt über das WLAN-Netz zu surfen, kann es helfen, das LAN-Kabel direkt an den PC anzuschließen. In manchen Fällen erhöht es die Internetleistung, wenn bei einer WLAN-Verbindung der Router an einem anderen Ort aufgestellt wird. Damit können die Symptome allerdings meist nur verringert werden.
breitbandmessung.de