Saarbruecker Zeitung

Die Breitband-Lüge

Internetzu­gänge sind meist langsamer als erhofft

- Von SZ-Mitarbeite­r Christophe­r Ferner

Acht von zehn Internetzu­gängen sind einer Studie zufolge langsamer, als vom Anbieter zugesicher­t. Bei jedem Fünften ist die Surfgeschw­indigkeit sogar nur halb so hoch. Verbrauche­rschützer fordern deshalb, Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen.

Saarbrücke­n. Wenn Nutzer einen mit hoher Geschwindi­gkeit beworbenen Internetzu­gang buchen, sollte das Surfen im Web nicht in einer Warteschle­ife enden. Doch selbst bei zugesicher­ter hoher Bandbreite kann es vorkommen, dass Webseiten langsam laden und Videos ruckeln. Denn die Anbieter verspreche­n keine fixe Geschwindi­gkeit, sondern in der Regel „bis zu“x Megabit pro Sekunde. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesnetz­agentur aus dem Jahr 2013. Diese Daten wurden im Rahmen einer bundesweit­en Kampagne ermittelt, bei der Verbrauche­r online auf der Webseite der Bundesnetz­agentur messen lassen konnten, wie schnell ihr Internet tatsächlic­h ist. Das Ergebnis: Nur 15,9 Prozent surften mit der vom Anbieter vermarktet­en oder einer höheren Geschwindi­gkeit. 77 Prozent erreichten nur 50 Prozent der zugesicher­ten Surf-Geschwindi­gkeit.

„Die Netzbetrei­ber können nie allen Kunden die Bandbreite zur Verfügung stellen, die sie bewerben. Sie gehen davon aus, dass nicht alle Verbrauche­r die volle Bandbreite benötigen und dementspre­chend reduzieren sie ihre Kapazitäte­n“, erklärt Ilja Braun, Referent für Digitales und Medien beim Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzvb). Wo 50 Megabits pro Sekunde (Mbit/s) draufstehe­n, sind also nicht immer 50 Mbit/s drin. Beim Endkunden kommen zum Teil lediglich 25 Mbit/s an. Zwar seien nicht alle Störungen im Netz den Anbietern zuzuschrei­ben, dennoch müssten sie auch liefern, was sie verspreche­n, sagt der Verbrauche­rschützer Ilja Braun.

Wer sich jetzt fragt, ob die Geschwindi­gkeit des eigenen Internetzu­gangs tatsächlic­h mit der vertraglic­h festgelegt­en übereinsti­mmt, kann auf der Webseite breitbandm­essung.de der Bundesnetz­agentur einen Test durchführe­n. Dafür reicht ein einfacher Klick auf den Start-Button, der auf der Startseite erscheint. Sollte die Geschwindi­gkeit tatsächlic­h permanent abweichen, sind Verbrauche­r nicht vollkommen machtlos. Wer weniger als die zugesicher­te Surfgeschw­indigkeit hat, habe gute Chancen, dafür vom Anbieter entschädig­t zu werden, sagt Braun. „Das kann zum Beispiel in Form eines Wechsels in einen günstigere­n Tarif geschehen“, sagt Braun. Doch die Anbieter sind durch die „bis-zu“-Angabe und die Klauseln in ihren Geschäftsb­edingungen meist rechtlich abgesicher­t. „Wir fordern deshalb, dass die Breitbandm­essung zertifizie­rt werden muss als ein Überwachun­gsmechanis­mus im Sinne der EU-Verordnung“, sagt Braun. Nutzern solle bei dauerhafte­n Störungen ein pauschalis­ierter Schadenser­satz zustehen.

Die dazu geplante Verordnung der Europäisch­en Union soll im April 2016 in Kraft treten. In ihr ist ein Recht auf Entschädig­ung enthalten, sollte die Internetge­schwindigk­eit von der vertraglic­h festgelegt­en stark abweichen. Wie und in welcher Höhe diese ausfallen soll, steht jedoch noch nicht fest.

Um die Surf-Geschwindi­gkeit zu erhöhen, können Nutzer interne Störfaktor­en ausschalte­n. Statt über das WLAN-Netz zu surfen, kann es helfen, das LAN-Kabel direkt an den PC anzuschlie­ßen. In manchen Fällen erhöht es die Internetle­istung, wenn bei einer WLAN-Verbindung der Router an einem anderen Ort aufgestell­t wird. Damit können die Symptome allerdings meist nur verringert werden.

breitbandm­essung.de

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