Saarbruecker Zeitung

Erleichter­ung bei der Deutschen Fußball-Liga

Mainz 05 gewinnt Prozess gegen Ex-Torhüter – „Eigenart der Arbeitslei­stung“bei Profi-Fußballern als Begründung

-

Aufatmen im deutschen ProfiFußba­ll: Das gängige System befristete­r Verträge bleibt vorerst, wie es ist. Das entschied ein Landesarbe­itsgericht am Mittwoch im Fall Heinz Müller gegen den FSV Mainz 05.

Mainz. Dem deutschen Profifußba­ll bleiben radikale Umwälzunge­n erst einmal erspart. In einem brisanten Rechtsstre­it zwischen dem Bundesligi­sten FSV Mainz 05 und seinem früheren Torwart Heinz Müller entschied das Landesarbe­itsgericht RheinlandP­falz gestern, dass Vereine ihren Spielern auch weiterhin befristete Verträge geben können. „Bei uns herrscht große Erleichter­ung. Das ist ein Erfolg nicht nur für Mainz 05, sondern für den gesamten Profisport“, sagte ClubPräsid­ent Harald Strutz.

Bei Profifußba­llern liege eine „Eigenart der Arbeitslei­stung“vor, heißt es in der Urteilsbeg­ründung. Arbeitsrec­htlich bräuchten sie deshalb auch nicht wie „normale“Arbeitnehm­er behandelt werden. Das Arbeitsger­icht Mainz hatte zunächst im März 2015 ein solches Urteil gefällt. Vereine und Verbände befürchtet­en daraufhin einen neuen „Fall Bosman“bis hin zum völligen Zusammenbr­uch des gängigen Transfersy­stems. Dass das Lan-

Mainz 05 um Manager Christian Heidel (links) hat den Prozess gegen seinen ehemaligen Torwart Heinz Müller gewonnen.

desarbeits­gericht dieses Urteil nun gekippt hat, sorgte im Profifußba­ll für große Erleichter­ung – auch wenn Müller und sein Anwalt noch in Revision gehen und vor das Bundesarbe­itsgericht oder den Europäisch­en Gerichtsho­f ziehen können.

„Wir freuen uns über dieses klare Votum“, erklärte die Deutsche Fußball-Liga in einer ersten Reaktion. Der heute 37 Jahre alte Müller hatte 2012 einen neuen Zweijahres­vertrag in Mainz unterschri­eben. Der sollte sich ab einer bestimmten Anzahl von Bundesliga-Einsätzen automatisc­h verlängern. Ein halbes Jahr vor Ablauf dieses Vertrages sortierte der damalige 05-Trainer Thomas Tuchel den Torwart in der Winterpaus­e der Saison 2013/14 aus. Müller musste den Verein im Sommer 2014 verlassen und zog vor Gericht. Er klagte auf „Feststellu­ng des Fortbestan­des als unbefriste­tes Arbeitsver­hältnis“. Durch die sportliche Degradieru­ng sah er sich um Siegprämie­n und vor allem um die Chance gebracht, dass sich sein Vertrag noch einmal automatisc­h verlängert.

Müller war es nie darum gegangen, das System Profifußba­ll ins Wanken zu bringen. Da das Arbeitsger­icht aber entschied, dass solche Befristung­en nur im Falle eines „sachlichen Grundes“zulässig seien, befürchtet­en Vereine und Verbände schwerwieg­ende Folgen für die gesamte Branche. Eine weitere Befürchtun­g war, dass Topspieler ihre Verträge künftig jedes Jahr im Rahmen gesetzlich­er Kündigungs­fristen kündigen und danach ablösefrei zu einem anderen Club wechseln könnten.

Das Landesarbe­itsgericht wies Müllers Klage nun in Gänze zurück. „Die Entscheidu­ng des beklagten Vereins, dem Kläger die Chance auf die Teilnahme am aktiven Spielbetri­eb und damit die Möglichkei­t, die vereinbart­e Punktepräm­ie in der Rückrunde der Saison 2013/2014 zu erreichen, zu versagen, war rechtlich nicht zu beanstande­n“, heißt es. „Die Entscheidu­ng darüber, ob der Spieler in Bundesliga-Spielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers.“Müller und sein Anwalt Horst Kletke haben nach eigenen Angaben „noch nicht entschiede­n“, ob sie in die Revision gehen. „Wir müssen das Urteil erst genau prüfen“, sagte Kletke. dpa

 ?? FOTO: VON ERICHSEN/DPA ??
FOTO: VON ERICHSEN/DPA

Newspapers in German

Newspapers from Germany