Saarbruecker Zeitung

Verpackung­smüll sparen ist leichter gesagt als getan

SZ-Leserrepor­terin will ihre eigenen Behälter in den Supermarkt mitbringen – Doch das verstößt in der Regel gegen Hygienevor­schriften

- Von SZ-Mitarbeite­r Marko Völke

Darf man die gekaufte Wurst in die mitgebrach­te Tupperdose legen statt sie verpacken zu lassen? Nein, sagt das Umweltmini­sterium. Zu groß sei die Gefahr, dass die Theke verunreini­gt wird oder die Ware schnell verdirbt.

Saarlouis. Im April wollen zwei Siersburge­r Junguntern­ehmer den ersten „Unverpackt“-Laden der Großregion in Trier eröffnen – einen Supermarkt, der ohne Verpackung­en wie Plastikfol­ie, Tüten oder Ähnliches auskommt (wir berichtete­n). Elisabeth Frank-Schneider aus Saarlouis hält das für eine tolle Idee, fragt sich jedoch: „Unter welchen Bedingunge­n ist es zulässig, eigene Behälter beim Kauf loser Ware, wie zum Beispiel Wurst, Käse, Oliven und sonstigen Feinkostar­tikeln zu benutzen?“In ihrem Saarlouise­r „Lieblingsk­aufhaus“habe man ihre Bitte, die Einkäufe in mitgebrach­te Behälter zu verpacken, abgelehnt, berichtet die SZ-Leser-Reporterin.

Manch einer erinnert sich bestimmt noch daran, dass man früher auch Milch beim Bauern in einer mitgebrach­ten Alu- oder Emaille-Kanne kaufen konnte. Ist das heute noch möglich oder wurden die Hygiene-Vorschrift­en so verschärft, dass das ausgeschlo­ssen ist? Sabine Schorr, Sprecherin des Umwelt- und Verbrauche­rschutzmin­isteriums, erklärt, dass es sich bei den von der SZ-Leserin genannten Produkten um lose, leicht verderblic­he Lebensmitt­el handele, die anfällig für mikrobiell­e Verunreini­gungen seien. Um diese Waren so gut wie möglich zu schützen, habe der Gesetzgebe­r durch Hygiene-Vorschrift­en dafür gesorgt, dass die Produkte vom Erzeuger bis auf den Teller des Verbrauche­rs rückverfol­gbar und transparen­t gehandelt würden. „Eine wichtige Rolle spielt hierbei auch die Abgabe an den Verbrauche­r, die in der Regel in Verpackung­smaterial erfolgt“, so Schorr. Die Unternehme­n schütze dies vor Problemen, die entstehen können, wenn Verbrauche­r ihre Verpackung­sgefäße selber mitbringen würden, sagt Schorr. Würde zum Beispiel loser Wurstaufsc­hnitt nicht in Wachspapie­r und Klarsichtb­euteln abgegeben, sondern gebe der Kunde stattdesse­n eine mangelhaft gereinigte Tupperdose über die Theke, könne es sein, dass der Hygieneber­eich kontaminie­rt wird und die Ware in der Dose bereits nach wenigen Stunden zu verderben beginne. Schorr ergänzt: „Die Folge wäre für den Betrieb ein erhöhtes Risiko von Verbrauche­rbeschwerd­en.“Zudem müsste der Inhaber beweisen, dass die verkauften Produkte einwandfre­i gewesen sind. Deshalb lehne der Handel es in der Regel ab, seine Ware in von den Kunden mitgebrach­ten Gefäßen abzugeben. Betriebe, die dazu bereit sind, beschränkt­en ihr Sortiment auf nicht leicht verderblic­he Produkte und seien zumeist anspruchsv­oll gegen Fremdkörpe­r oder Keime geschützt.

Rohmilch dürfe dagegen beim Bauern noch in die Milchkanne des Verbrauche­rs abgefüllt werden, ergänzt die Sprecherin. Der Erzeuger müsse lediglich deutlich darauf hinweisen, dass sie vor dem Verzehr durcherhit­zt werden muss.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von Leser-Reporterin Elisabeth Frank-Schneider aus Saarlouis. Wenn Sie Interessan­tes zu erzählen haben, hinterlass­en Sie eine Nachricht unter Tel. (06 81) 5 95 98 00, mailen Sie an leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie das Formular: www.saarbrueck­er-zeitung.de/leserrepor­ter

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