NPD reicht Stellungnahme im Verbotsverfahren ein
Karlsruhe. Im NPD-Verbotsverfahren hat die rechtsextreme Partei die Gelegenheit genutzt, in Karlsruhe eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. In der dreitägigen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht Anfang März hatte sie dafür eine Frist von sechs Wochen bekommen. Im 15seitigen Schreiben formuliert die NPD ihre eigene Version von Bedrohungen und anderen Vorfällen, die die Schweriner Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) und eine als Sachverständige geladene Journalistin in der Verhandlung geschildert hatten. Außerdem versucht NPD-Anwalt Peter Richter mit mehreren Beispielen zu belegen, dass gegen rechts- und satzungswidriges Verhalten vorgegangen werde.
Zudem hat auch der Bundesrat seinen Verbotsantrag inzwischen mit Belegen des Instituts für Zeitgeschichte untermauert. Die NPD hat nun wiederum Zeit, bis zum 13. Mai dazu Stellung zu nehmen. Damit ist nicht absehbar, wann die Beratungen des Senats in ein Urteil münden, ob die Partei verfassungswidrig ist. dpa