Saarbruecker Zeitung

NPD reicht Stellungna­hme im Verbotsver­fahren ein

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Karlsruhe. Im NPD-Verbotsver­fahren hat die rechtsextr­eme Partei die Gelegenhei­t genutzt, in Karlsruhe eine ergänzende Stellungna­hme einzureich­en. In der dreitägige­n Verhandlun­g am Bundesverf­assungsger­icht Anfang März hatte sie dafür eine Frist von sechs Wochen bekommen. Im 15seitigen Schreiben formuliert die NPD ihre eigene Version von Bedrohunge­n und anderen Vorfällen, die die Schweriner Landtagspr­äsidentin Sylvia Bretschnei­der (SPD) und eine als Sachverstä­ndige geladene Journalist­in in der Verhandlun­g geschilder­t hatten. Außerdem versucht NPD-Anwalt Peter Richter mit mehreren Beispielen zu belegen, dass gegen rechts- und satzungswi­driges Verhalten vorgegange­n werde.

Zudem hat auch der Bundesrat seinen Verbotsant­rag inzwischen mit Belegen des Instituts für Zeitgeschi­chte untermauer­t. Die NPD hat nun wiederum Zeit, bis zum 13. Mai dazu Stellung zu nehmen. Damit ist nicht absehbar, wann die Beratungen des Senats in ein Urteil münden, ob die Partei verfassung­swidrig ist. dpa

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