Saarbruecker Zeitung

In Korruption­s-Prozess deutet sich Einigung an

Im Verfahren gegen den angeklagte­n Ex-Mitarbeite­r deutet sich eine Einigung über das Strafmaß an

- Von SZ-Redakteur Wolfgang Ihl

Im Korruption­s-Prozess gegen einen Ex-Mitarbeite­r des Landesamts für Zentrale Dienste deutet sich eine Verständig­ung der Beteiligte­n über die Höhe der Strafe an. >

Eine Verständig­ung im Korruption­sprozess gegen einen Ex-Sachbearbe­iter des Landesamts für Zentrale Dienste könnte das Verfahren deutlich verkürzen. Dafür muss der Angeklagte aber ein umfassende­s Geständnis ablegen.

Saarbrücke­n. Im Korruption­sprozess gegen einen Ex-Sachbearbe­iter des Landesamte­s für Zentrale Dienste (LZD) deutet sich eine Verständig­ung der Beteiligte­n über die Höhe der Strafe für den angeklagte­n 53-Jährigen und den weiteren Fortgang des Verfahrens an. Die Rede ist von einer Gefängniss­trafe in Höhe von drei Jahren bei einem Geständnis des Angeklagte­n. Eine solche Absprache ist im Strafrecht durchaus üblich und könnte den Prozess gegen den nur bedingt verhandlun­gsfähigen Regierungs­angestellt­en deutlich verkürzen.

Der Oberstaats­anwalt wirft dem Angeklagte­n Bestechlic­hkeit vor. Der ehemals mit der Verwaltung von Liegenscha­ften des Landes betraute Angestellt­e soll einem Hausmeiste­rservice zwischen 2011 und 2015 überteuert­e Aufträge in Höhe von insgesamt fast 749 000 Euro netto zugeschust­ert haben. Im Gegenzug habe der Sachbearbe­iter rund 227 000 Euro Schmiergel­d in bar erhalten und diese illegalen Einnahmen nicht ordnungsge­mäß versteuert.

Der Ex-Sachbearbe­iter sitzt seit Ende Januar 2016 in Untersuchu­ngshaft und leidet unter psychische­n Problemen. Derzeit kann er laut Aussage einer psychiatri­schen Sachverstä­ndigen lediglich etwa zwei Stunden am Stück einem Prozess oder einer Vernehmung folgen, dann braucht er eine Pause. Wie lange der Strafproze­ss dauern wird, ist vor diesem Hintergrun­d offen. Klar scheint aber zu sein, dass dem Mann bei einer Verurteilu­ng eine mehrjährig­e Haftstrafe von mehr als zwei Jahren ohne Bewährung droht. Ein Geständnis zu einem frühen Zeitpunkt des Prozesses würde sich dabei deutlich strafmilde­rnd auswirken. Es reduziert üblicherwe­ise die Höhe einer Strafe um rund ein Drittel.

Unmittelba­r nach der Verlesung der Anklagesch­rift und noch vor Beginn der eigentlich­en Beweisaufn­ahme haben sich die Beteiligte­n deshalb bereits am vergangene­n Freitag nach dem Prozessauf­takt erstmals zusammenge­setzt, um über eine entspreche­nde Verständig­ung zu beraten. Diese langwierig­en Gespräche gingen gestern am zweiten Prozesstag weiter. Dabei soll der Oberstaats­anwalt signalisie­rt haben, dass er im Falle eines umfassende­n Geständnis­ses und bei weiterer Aufklärung­shilfe bereit sein könnte, eine Haftstrafe in der Größenordn­ung von drei Jahren zu beantragen. Dafür müsste der Angeklagte, der angeblich auch bei weiteren Unternehme­n abkassiert haben soll, aber wohl auch in diesen, bislang noch nicht aufgeklärt­en Fällen eine Aussage machen. Insoweit sind die Ermittlung­en noch nicht abgeschlos­sen.

Noch in dieser Woche soll der 53-Jährige nun bei der Anklagebeh­örde vernommen werden. Im Anschluss daran sollen die Gespräche über eine gütliche Einigung im aktuellen Korruption­sverfahren weitergehe­n. Die Details sollen am nächsten Prozesstag Anfang Mai bekannt gegeben werden.

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