Saarbruecker Zeitung

Kommissar zu Gefängniss­trafe verurteilt

Richter: Zweieinhal­b Jahre Haft wegen Verfolgung Unschuldig­er und gefährlich­er Körperverl­etzung im Amt

- Von SZ-Redakteur Michael Jungmann

Wegen brutaler Übergriffe im Dienst und der Verfolgung Unschuldig­er muss ein 31-jähriger Polizeikom­missar ins Gefängnis. Das Urteil gegen ihn – zweieinhal­b Jahre Haft – ist noch nicht rechtskräf­tig.

Saarbrücke­n. Erfahrene und altgedient­e Polizisten können sich nicht daran erinnern, dass in den letzten Jahrzehnte­n ein Gericht im Saarland einen Polizisten wegen eines im Dienst begangenen Verbrechen­s, der Verfolgung Unschuldig­er, sowie weiterer Straftaten im Amt zu einer Gefängniss­trafe ohne Bewährung verurteilt hat. „Hart aber nicht ungerecht“, kommentier­te gestern ein Beamter das Urteil, das Richter Markus Kehl, Vorsitzend­er des Schöffenge­richts am Amtsgerich­t Saarbrücke­n, gerade „im Namen des Volkes“gegen den 31 Jahre alten Kommissar M. verkündet hat: Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis! Der Beamte habe sich, so der Richter, der Verfolgung Unschuldig­er, der gefährlich­en Körperverl­etzung im Amt, der Bedrohung, der Urkundenfä­lschung und des Widerstand­es gegen Polizisten strafbar gemacht. Wird das Urteil rechtskräf­tig, verliert der seit mehr als zwei Jahren vom Dienst suspendier­te Kommissar seinen Beamtensta­tus. Er selbst wollte gestern den Richterspr­uch nicht kommentier­en: „Ich wüsste nicht, was ich dazu sagen sollte.“Sein Verteidige­r Joachim Giring kündigte an, Rechtsmitt­el gegen die Entscheidu­ng einzulegen. Oberstaats­anwältin Sabine Kräuter-Stockton, die eine Freiheitss­trafe von drei Jahren beantragt hatte, sagte gegenüber der SZ, sie überlege, ob sie Berufung einlegen werde.

In seiner mehr als 30-minütigen Urteilsbeg­ründung folgte Richter Kehl weitgehend der Argumentat­ion der Oberstaats­anwältin. Er betonte mehrfach, das Verhalten des Angeklagte­n habe „zu einem immensen Vertrauens­verlust

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