Kommissar zu Gefängnisstrafe verurteilt
Richter: Zweieinhalb Jahre Haft wegen Verfolgung Unschuldiger und gefährlicher Körperverletzung im Amt
Wegen brutaler Übergriffe im Dienst und der Verfolgung Unschuldiger muss ein 31-jähriger Polizeikommissar ins Gefängnis. Das Urteil gegen ihn – zweieinhalb Jahre Haft – ist noch nicht rechtskräftig.
Saarbrücken. Erfahrene und altgediente Polizisten können sich nicht daran erinnern, dass in den letzten Jahrzehnten ein Gericht im Saarland einen Polizisten wegen eines im Dienst begangenen Verbrechens, der Verfolgung Unschuldiger, sowie weiterer Straftaten im Amt zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt hat. „Hart aber nicht ungerecht“, kommentierte gestern ein Beamter das Urteil, das Richter Markus Kehl, Vorsitzender des Schöffengerichts am Amtsgericht Saarbrücken, gerade „im Namen des Volkes“gegen den 31 Jahre alten Kommissar M. verkündet hat: Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis! Der Beamte habe sich, so der Richter, der Verfolgung Unschuldiger, der gefährlichen Körperverletzung im Amt, der Bedrohung, der Urkundenfälschung und des Widerstandes gegen Polizisten strafbar gemacht. Wird das Urteil rechtskräftig, verliert der seit mehr als zwei Jahren vom Dienst suspendierte Kommissar seinen Beamtenstatus. Er selbst wollte gestern den Richterspruch nicht kommentieren: „Ich wüsste nicht, was ich dazu sagen sollte.“Sein Verteidiger Joachim Giring kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt hatte, sagte gegenüber der SZ, sie überlege, ob sie Berufung einlegen werde.
In seiner mehr als 30-minütigen Urteilsbegründung folgte Richter Kehl weitgehend der Argumentation der Oberstaatsanwältin. Er betonte mehrfach, das Verhalten des Angeklagten habe „zu einem immensen Vertrauensverlust