Saarbruecker Zeitung

Mutter und Baby sterben bei Autounfall: Vater soll in Haft

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Das Amtsgerich­t Neunkirche­n hat gestern einen 27 Jahre alten Mann wegen fahrlässig­er Tötung und Straßenver­kehrsgefäh­rdung zu eineinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Weil der Fall so gravierend sei, hieß es.

Neunkirche­n. Ein Autofahrer, der am 26. Juni 2015 gegen 1.49 Uhr auf der Autobahn bei St. Ingbert mit seinem Porsche 911 Carrera ins Schleudern geraten und in die Leitplanke­n gerast war, ist gestern vom Amtsgerich­t Neunkirche­n zu einer Gefängniss­trafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte bei dem Unfall etwa 0,73 Promille Alkohol im Blut und war mit mindestens Tempo 138 unterwegs. Bei dem Unfall starben die 21 Jahre alte Lebensgefä­hrtin des Mannes und ihr gemeinsame­s, 14 Tage altes Baby. Auf der Rückbank erlitten ein zwei Jahre alter Sohn und eine vier Jahre alte Tochter des Paares leichte Verletzung­en. „Es war ein Wunder, dass diese beiden Kinder überlebt haben“, sagte einer der Polizisten, die in jener Nacht als erste am Unfallort eintrafen. Der Angeklagte erzählte vor Gericht, dass er sich an den Unfall nicht mehr erinnern könne. Er habe vor der Fahrt zwei oder drei Weizenbier­e getrunken. Dann habe er mit Frau und Kindern zur Uniklinik nach Homburg fahren wollen, weil der Säugling krank gewesen sei. Irgendwann auf der A 6 habe das kleine Mädchen angefangen zu weinen. Das sei das letzte, woran er sich erinnere. Was in der Zwischenze­it geschehen war, das rekonstrui­erte das Gericht mit Hilfe eines Gutachters und der Aussage eines Berufskraf­tfahrers, der in jener Nacht unterwegs war. Laut Anklagesch­rift war keiner der fünf Insassen in dem für vier Personen zugelassen­en Sportwagen ordnungsge­mäß gesichert. Dazu der Angeklagte: „Ich ziehe nie den Sicherheit­sgurt an.“Auch seine Frau neben ihm sei nicht angeschnal­lt gewesen. Und das Baby habe sie einfach so auf dem Schoß gehabt. Lediglich die beiden Kleinen im Fond seien wohl – wenn auch ohne Kindersitz­e – angeschnal­lt gewesen.

Angesichts dieser Umstände war der tödliche Unfall für die Richter kein Unfall, wie er im Straßenver­kehr leider vorkommen könne. Durch sein Verhalten habe der mehrfach vorbestraf­te Angeklagte vielmehr deutlich gemacht, dass ihm die Rechtsordn­ung gleichgült­ig sei. Dies sei mit Blick auf die tödlichen Folgen im konkreten Fall so gravierend, dass eine Haftstrafe ohne Bewährung erforderli­ch sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. wi

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FOTO: B&B Der Porsche nach dem folgenschw­eren Unfall.

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