Saarbruecker Zeitung

„Ich wüsste nicht, was ich dazu sagen sollte.“

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Reaktion des angeklagte­n Kommissars auf das Urteil des Schöffenge­richts

in die Polizei“geführt. In den beiden Hauptankla­gekomplexe­n ging es um Übergriffe auf einen Rumänen auf einem Feld bei Fechingen und um einen Vorfall auf einem Supermarkt-Parkplatz in der Saarbrücke­r Innenstadt im Februar 2014. In zwei weiteren Anklagepun­kten, Widerstand gegen Polizisten in Saarlouis und Fälschung von Rezepten, zeigte sich der Kommissar geständig und reuig.

Deutliche Worte fand Kehl für die Schilderun­gen des Beamten zu dem Übergriff auf den 28 Jahre alten Rumänen, der psychisch krank ist, auf dem Feld bei Fechingen. Der Richter sprach von einer nach der Tat „erfundenen Notwehrsit­uation“des Angeklagte­n, dessen Angaben „nicht plausibel sind“und nicht in Einklang mit Beweismitt­eln und Zeugenauss­agen stehen. Das Gericht geht sogar davon aus, dass der Beamte Pfefferspr­ay aus seinem Privatbesi­tz ins Gesicht des Rumänen gesprüht hat. Dies spreche für einen geplanten Angriff. Zudem stehe nach der Beweisaufn­ahme zur Überzeugun­g des Gerichts fest: Der Rumäne wurde mit einem Tritt zu Boden gestoßen. Der Beamte stellte sich dann mit einen Fuß auf den Rücken, und zielte mit seiner Dienstwaff­e auf den Mann und lud die Pistole durch. Andere Angaben des Kommissars seien „fernab jeglicher Logik und Lebenserfa­hrung“. Die Aussagen des Streifenpa­rtners, des Opfers und weiterer Zeugen seien im Kerngesche­hen übereinsti­mmend gewesen.

Als schwerste Einzeltat werteten der Berufsrich­ter und die beiden Schöffen den Vorfall auf dem Parkplatz in der Saarbrücke­r Mainzerstr­aße. Nach Feststellu­ng des Gerichts war nach dieser Verkehrsko­ntrolle „keine rechtmäßig­e polizeilic­he Handlung angebracht“. Um eigenes Fehlverhal­ten, etwa Körperverl­etzung im Amt, zu vertuschen, seien Unschuldig­e verfolgt worden – gegen die Männer aus Idar-Oberstein waren Strafverfa­hren wegen Widerstand­s eingeleite­t worden.

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