„Ich wüsste nicht, was ich dazu sagen sollte.“
Reaktion des angeklagten Kommissars auf das Urteil des Schöffengerichts
in die Polizei“geführt. In den beiden Hauptanklagekomplexen ging es um Übergriffe auf einen Rumänen auf einem Feld bei Fechingen und um einen Vorfall auf einem Supermarkt-Parkplatz in der Saarbrücker Innenstadt im Februar 2014. In zwei weiteren Anklagepunkten, Widerstand gegen Polizisten in Saarlouis und Fälschung von Rezepten, zeigte sich der Kommissar geständig und reuig.
Deutliche Worte fand Kehl für die Schilderungen des Beamten zu dem Übergriff auf den 28 Jahre alten Rumänen, der psychisch krank ist, auf dem Feld bei Fechingen. Der Richter sprach von einer nach der Tat „erfundenen Notwehrsituation“des Angeklagten, dessen Angaben „nicht plausibel sind“und nicht in Einklang mit Beweismitteln und Zeugenaussagen stehen. Das Gericht geht sogar davon aus, dass der Beamte Pfefferspray aus seinem Privatbesitz ins Gesicht des Rumänen gesprüht hat. Dies spreche für einen geplanten Angriff. Zudem stehe nach der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest: Der Rumäne wurde mit einem Tritt zu Boden gestoßen. Der Beamte stellte sich dann mit einen Fuß auf den Rücken, und zielte mit seiner Dienstwaffe auf den Mann und lud die Pistole durch. Andere Angaben des Kommissars seien „fernab jeglicher Logik und Lebenserfahrung“. Die Aussagen des Streifenpartners, des Opfers und weiterer Zeugen seien im Kerngeschehen übereinstimmend gewesen.
Als schwerste Einzeltat werteten der Berufsrichter und die beiden Schöffen den Vorfall auf dem Parkplatz in der Saarbrücker Mainzerstraße. Nach Feststellung des Gerichts war nach dieser Verkehrskontrolle „keine rechtmäßige polizeiliche Handlung angebracht“. Um eigenes Fehlverhalten, etwa Körperverletzung im Amt, zu vertuschen, seien Unschuldige verfolgt worden – gegen die Männer aus Idar-Oberstein waren Strafverfahren wegen Widerstands eingeleitet worden.