Mit Baurecht gegen Massentierhaltung
Umweltministerin Hendricks will strengere Auflagen für den Bau großer Ställe
Eine Umweltministerin kann Massentierhaltung zwar kritisieren, dagegen tun kann sie wenig. Barbara Hendricks will es trotzdem versuchen – sozusagen durch die Hintertür. Wie das gehen soll, erläutert dpa-Mitarbeiterin Teresa Dapp in Frage-Antwort-Form.
Was will Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erreichen? In Deutschland leben 12,6 Millionen Rinder, 27 Millionen Schweine und 160,7 Millionen Hühner. Ein immer größerer Teil ist in riesigen Ställen untergebracht. Hendricks mahnt immer wieder eine Agrarwende hin zu nachhaltiger und umweltverträglicher Landwirtschaft an. Tierwohl und Tierhaltung sind eigentlich keine Themen für eine Umwelt- und Bauministerin, die Umweltfolgen der Tierhaltung jedoch schon. Sie habe deshalb nach „allen Hebeln“in ihrem Zuständigkeitsbereich suchen lassen, „um das Problem der Intensivtierhaltung einzudämmen“. Mit Hilfe des Baurechts will Hendricks Bürgern und Kommunen mehr Mitspracherecht geben, wenn ein Investor einen großen Stall bei ihnen bauen will.
Wie ist die Rechtslage bisher? Kompliziert. Landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen werden in der Regel genehmigt, ohne dass
Wer einen großen Stall für Masthähnchen bauen will, soll künftig ein strengeres Genehmigungsverfahren durchlaufen.
ein Bebauungsplan vorliegt. Anlagen gelten als landwirtschaftlich, wenn die Betreiber in der Theorie über genug Fläche verfügen, um mehr als die Hälfte des Futters selbst anzubauen. Ställe, deren Betreiber diese Fläche nicht haben, müssen seit 2013 durch ein bauplanungsrechtliches Verfahren. Dabei haben Bürger Mitspracherecht, und die Kommunen können mit ihren Bebauungsplänen Einfluss nehmen.
Was soll sich jetzt ändern? Alle Ställe ab einer bestimmten Größe sollen nur noch gebaut werden dürfen, wenn sie ein bauplanungsrechtliches Verfahren durchlaufen, an dem Bürger beteiligt werden und in dem die Kommunen die Möglichkeit zur Lenkung haben. So erfahren die Anwohner schon früh von den Plänen und werden in zwei Stufen beteiligt. Die Gemeinde kann zum Beispiel sagen: „Da darf die Anlage nicht hin, weil sich das mit unseren Naherholungs-Interessen beißt oder wir etwas anderes dort bauen wollen.“
Was ist denn ein „großer Stall“? Das ist genau geregelt: ab 15 000 Legehennen, 30 000 Masthähnchen, 15 000 Puten, 1500 Schweinen oder 600 Rindern. Festgelegt ist das im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Zahlen will Hendricks nicht ändern. Allerdings will sie über das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung verhindern, dass Betreiber einen großen Stall einfach in mehrere kleine aufteilen, um Auflagen zu entgehen.
Was sagen die Bauern? Der Bauernverband ist nicht einverstanden: Schon jetzt seien die Genehmigungsverfahren langwierig, kleinen Betrieben fehle der Atem für jahrelangen Streit mit einer Behörde. Zudem biete das geltende Recht „schon jetzt alle Instrumente, um öffentliche Belange durchzusetzen“, sagt Generalsekretär Bernhard Krüsken. Eine Modernisierung der Tierhaltung brauche aber neue Ställe.