Saarbruecker Zeitung

Bohrmaschi­nen-Dieb verletzt sechs Personen mit Pfefferspr­ay

Landgerich­t verurteilt 32-Jährigen zu einer Bewährungs­strafe und Schmerzens­geld

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Was für eine dumme Idee: Ein Mann (32) will im Supermarkt eine Bohrmaschi­ne stehlen und steckt sie mit der Verpackung in seine Hose. Er fällt auf und verletzt auf der Flucht sechs Leute mit Pfefferspr­ay.

Saarbrücke­n/Homburg. Ein 32Jähriger aus Homburg ist vor dem Landgerich­t ganz knapp einer mehrjährig­en Haftstrafe entgangen. Eigentlich hatte der Angeklagte zwar „nur“eine Bohrmaschi­ne für 99 Euro in einem Supermarkt stehlen wollen. Aber aus dem Diebstahl wurde Ende Januar 2016 großes Kino: Am Ende waren sechs Leute verletzt und zwei Polizisten stellten den Dieb gewaltsam an einer mehrspurig­en Hauptstraß­e in der Innenstadt. Die Bohrmaschi­ne fiel dabei auf die Straße und in den Hosentasch­en des 32-Jährigen steckten ein Pfefferspr­ay und ein Messer. Daraufhin musste der Mann jetzt wegen Verdachts des schweren, bewaffnete­n räuberisch­en Diebstahls vor Gericht. Das ist ein Delikt der Schwerstkr­iminalität, bei dem bei einer Verurteilu­ng mindestens fünf Jahre Haft fällig werden. Aber so weit kam es doch nicht. Nach der Aussage des Angeklagte­n und der Vernehmung der Zeugen ließ sich der Vorwurf der Schwerstkr­iminalität nicht halten. Der Angeklagte erhielt Bewährungs­strafe und muss nicht ins Gefängnis.

Der 32-Jährige stammt aus guten Verhältnis­sen, hat einen Beruf gelernt und darin gearbeitet. Aber irgendwie lief es nicht richtig rund, Drogen und zwei Verurteilu­ngen zu Geldstrafe­n kamen dazu – und Anfang 2016 hatte der junge Mann keine Arbeit, kein Geld und Hartz IV bekam er auch nicht. Vor Gericht berichtete er, dass er damals im Bus Leuten zugehört habe, die erzählten, dass man in besagtem Supermarkt gut klauen könnte. Also sei er am Abend des 27. Januar dorthin gegangen und habe die Bohrmaschi­nen als Beute ausgewählt. Er steckte eine davon mit der Verpackung in seine weite Skihose. Dann versuchte er, noch eine weitere Bormaschin­e mit Verpackung dort unterzubri­ngen. Aber das klappte nicht und fiel einem Supermarkt-Mitarbeite­r auf.

Als er die Kasse passierte, ohne die Bohrmaschi­ne in seiner Hose zu bezahlen, wurde er vom Leiter des Supermarkt­es und zwei Mitarbeite­rn erwartet und gebeten, mit ihnen zum Büro zu gehen. Der Angeklagte folgte den Männern zunächst, wollte dann aber nach eigener Aussage „nur weg“.

Also habe er zu dem Tierabwehr­spray gegriffen, das er immer in der Tasche habe, weil er viel mit seinem Hund unterwegs sei. Mit dem Pfefferspr­ay habe er einmal um sich gesprüht und die Männer teils direkt im Gesicht getroffen. Beim Weglaufen stürzte er über einen Ständer mit Luftballon­s. Er rappelte sich auf, sprühte noch zwei Mal in Richtung seiner Verfolger und lief weg. Die drei Mitarbeite­r blieben zurück. Sie waren teils ins Gesicht getroffen worden, bekamen kaum Luft und die Augen tränten. Ebenso wie drei Kunden litten sie unter anderem unter Übelkeit. Unterdesse­n flüchtete der Angeklagte. Die Polizei entdeckte ihn auf einem Parkplatz. Er lief wieder weg, rannte über eine mehrspurig­e Straße und wurde schließlic­h gewaltsam zu Boden gebracht.

Die Richter werteten die Taten als bewaffnete­n Diebstahl nebst gefährlich­er Körperverl­etzung in drei Fällen, fahrlässig­er Körperverl­etzung in drei Fällen sowie Nötigung. Sie verurteilt­en ihn zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung. Außerdem muss er 140 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten, eine Drogenther­apie machen und den sechs Verletzten, bei denen er sich persönlich entschuldi­gt hat, insgesamt 1500 Euro Schmerzens­geld zahlen. Das Urteil ist rechtskräf­tig. wi

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