Saarbruecker Zeitung

Bevor die Gerüchte ins Kraut schießen

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Warum schon wieder was mit Flüchtling­en? Ganz einfach. Dies war die Woche eins nach der großen Abreibung, die sich unsere etablierte­n Parteien – allen voran die CDU – bei der Landtagswa­hl in Mecklenbur­g-Vorpommern abgeholt hatten. Wegen der Flüchtling­spolitik – und weil viele Bürger zu Recht glauben, dass man sie in der etablierte­n Politik nicht ernst nimmt.

Ja, und ausgerechn­et in dieser Woche erreichten uns diverse irrwitzige Gerüchte über das Flüchtling­sheim in der Koßmannstr­aße. Gerüchte, die wir hier nicht wiedergebe­n, weil wir ja die Fakten auf unserer Seite haben. Gerüchte, wie sie auch im Internet oder in sozialen Netzwerken auftauchen – bewusst gestreut von Leuten, die sich meist hinter Decknamen verbergen, wenn sie ihr asoziales Unwesen treiben und damit den Frieden in unserem Land gefährden.

Um zu verhindern, dass diese Gerüchte ins Kraut schießen, haben wir Fakten zum Flüchtling­sheim in der Koßmannstr­aße zusammenge­tragen und nachgerech­net, wer was bezahlt oder bekommt. Damit setzen wir unsere systematis­che Berichters­tattung über Flüchtling­e in Saarbrücke­n fort.

Wir sagen den Bürgern, was wo läuft. Wer für oder gegen etwas ist, soll auch die Chance haben, zu erfahren wofür oder wogegen er ist. Das geht aber nur, wenn ihm einer Fakten statt Gerüchte serviert.

Und es ist übrigens auch nur ein Gerücht, dass in Deutschlan­d jeder einfach jeden Mist verbreiten darf, weil laut Artikel fünf Grundgeset­z jeder frei ist, seine Meinung zu äußern.

Wer in böser Absicht Mist verbreitet, also unwahre Tatsachenb­ehauptunge­n, die den Frieden in diesem Land gefährden, der ist schon nahe dran, mit Artikel 18 des Grundgeset­zes in Konflikt zu kommen.

Dort heißt es nämlich: „Wer die Freiheit der Meinungsäu­ßerung insbesonde­re die Pressefrei­heit, die Lehrfreihe­it ……. oder das Asylrecht zum Kampf gegen die demokratis­che Grundordnu­ng missbrauch­t, verwirkt diese Grundrecht­e.“

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