Saarbruecker Zeitung

Land will NPD die Gelder streichen

CDU/SPD-Landesregi­erung plant Vorstoß zur Parteienfi­nanzierung im Bundesrat

- VON DANIEL KIRCH

SAARBRÜCKE­N Nach dem gescheiter­ten NPD-Verbotsver­fahren vor dem Bundesverf­assungsger­icht will die saarländis­che Landesregi­erung erreichen, dass die rechtsextr­eme Partei wenigstens von der staatliche­n Parteienfi­nanzierung ausgeschlo­ssen wird. Das Kabinett hat gestern daher beschlosse­n, in der Bundesrats­sitzung am 10. Februar einen entspreche­nden Antrag zu stellen. Ministerpr­äsidentin Annegret Kramp-Karrenbaue­r (CDU) teilte mit, die staatliche­n Zuweisunge­n dürften nicht erst gekürzt oder gestrichen werden, wenn eine Partei verboten sei. „Wir müssen die Regeln dahingehen­d ändern, dass ihre strafrelev­anten Handlungen sie in der Finanzieru­ng einschränk­en oder ganz ausschließ­en. Es kann nicht sein, dass der Staat Parteien finanziere­n muss, die ihn offensiv bekämpfen.“Rheinland-Pfalz und Niedersach­sen haben ähnliche Initiative­n beschlosse­n.

Nach den Vorstellun­gen der Saar-Regierung sollen das Grundgeset­z und das Parteienge­setz dahingehen­d geändert werden, dass Parteien, „die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger eine Beseitigun­g oder Beeinträch­tigung der freiheitli­chen demokratis­chen Grundordnu­ng oder eine Gefährdung des Bestandes der Bundesrepu­blik Deutschlan­d durch ein planvolles Handeln anstreben, von der staatliche­n Teilfinanz­ierung ausgeschlo­ssen werden können“. Bei der Einschränk­ung staatliche­r Leistungen soll etwa eine Rolle spielen, ob die Partei oder ihre Funktionär­e gegenden Volksverh et zungsparag­raphen verstoßen haben.

Auch soll die Bundesregi­erung gebeten werden zu prüfen, ob verfassung­s feindliche Parteien vom Zugang zu öffentlich­en Einrichtun­gen, der kostenlose­n Zuteilung von Rundfunk sendezeite­n oder von Fr akt ions zuschüssen ausgeschlo­ssen werden können. So soll verhindert werden, dass diese Parteien über den Umweg anderer staatliche­r Leistungen eine Gefahr für die Demokratie darstellen. Auch die derzeitige­n Regelungen, wonach Zuwendunge­n an Parteien zu Steuererle­ichterunge­n führen, sollenb ei verfassung­s feindliche­n Parteien überprüft werden.

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