Saarbruecker Zeitung

Kirkeler Rentner soll Mord beauftragt haben

Ein 71-Jähriger aus Kirkel soll einem Handwerker 50 000 Euro für den Auftragsmo­rd geboten haben. Der Fall beschäftig­t nun das Landgerich­t.

- VON WOLFGANG IHL

Ein 71-jähriger Rentner aus Kirkel soll einen Handwerker beauftragt haben, seine Nachbarin wegen Streitigke­iten umzubringe­n, und dafür 50 000 Euro geboten haben. Der Handwerker zeigte den Kirkeler an. Jetzt beschäftig­t sich das Landgerich­t in Saarbrücke­n mit dem Fall.

SAARBRÜCKE­N/KIRKEL. Mehr als zwölf Jahre nach einem angebliche­n Mordaufruf muss sich ein Steuerbera­ter aus dem Saarpfalzk­reis vor dem Landgerich­t Saarbrücke­n verantwort­en. Die Anklage wirft dem mittlerwei­le 71 Jahre alten Mann aus Kirkel versuchte Anstiftung zum Mord vor. Er soll im April 2004 während eines Streits mit der Nachbarsch­aft um eine Garage einem Handwerker 50 000 Euro geboten haben, wenn der die Nachbarin umbringt. Das erzählte der heute 63 Jahre alte Handwerker als Zeuge vor Gericht. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück. Er sagte, dass er keinen Mordauftra­g erteilt habe.

Dreh- und Angelpunkt dieser seltsamen Geschichte, die sich bis ins Detail wohl nie wird aufklären lassen, ist ein seit Jahrzehnte­n schwelende­r Streit zwischen dem Steuerbera­ter und einer Nachbarsfa­milie. Der 71-Jährige berichtete am ersten Prozesstag davon, dass er die mittlerwei­le 49 Jahre alte Frau schon als kleines Mädchen im Alter von zwölf Jahren von seinem Grundstück verwiesen habe, weil sie sich „unflätig benommen“habe. Damals habe zwischen dem Haus der Eltern der Frau und seinem 2000 Quadratmet­er Grundstück ein großes, freies Gelände gelegen. Darauf habe die Familie der Frau in den 90er Jahren ein Haus gebaut. Dabei sei eine „illegale Garage“an seine Grenze gebaut worden. Sie habe ihm die Sicht aus einigen Fenstern genommen. Deshalb habe er sich vor Gericht durch alle Instanzen gegen die Garage gewehrt. Aber ohne Erfolg.

Nach Feststellu­ng eines Zivilgeric­htes hat sich der Angeklagte gegen die Nachbarin aber nicht nur mit rechtliche­n Mitteln gewehrt. Er soll sie beim Bau der Garage 1995 geschubst haben, so dass sich die Frau bei einem Sturz verletzte. Der Angeklagte bestreitet dies. Aber Zeugen bestätigte­n die Aussage der Frau. Deshalb wurde er zur Zahlung von 1200 Mark (600 Euro) Schmerzens­geld an die Frau verurteilt. Spätestens seit dieser Zeit war der Streit zwischen den Nachbarsfa­milien Ortsgesprä­ch.

Im Jahr 2004 wollte der Steuerbera­ter dann eine Garage an der Grenze zum Nachbargru­ndstück bauen. Die Baubetreuu­ng übernahm ein Kunde des Steuerbera­ters, der besagte Handwerker. Der 63-Jährige berichtete dazu als Zeuge vor Gericht: Damals sei er regelmäßig einmal im Monat mit seinem Geschäftsu­nterlagen beim heutigen Angeklagte­n gewesen. Der habe jedes Mal über die Nachbarin geschimpft. Besonders schlimm sei es gewesen, als es Probleme mit dem Neubau der Garage gab. Ursache sei wohl eine Anzeige der Nachbarin gewesen. Jedenfalls sei die Bauaufsich­tsbehörde aufgetauch­t und habe gerügt, dass geplante Dach der Garage sei zwölf Zentimeter zu hoch. Daraufhin habe der Bau anders ausgeführt werden müssen. Deshalb sei der Angeklagte außer sich gewesen, so der Zeuge. Dann habe der Mann ihm 20 000 Euro angeboten, wenn er die Frau beseitige.

Antwort des Handwerker­s nach eigener Aussage: „Für 20 000 Euro gehe ich doch nicht ins Gefängnis.“Darauf habe der Angeklagte einen etwa zwei Zentimeter dicken Umschlag genommen und auf den Tisch geworfen. Im Sichtfeld habe man einen Fünfzig-Euro-Schein gesehen. Und der Steuerbera­ter habe gesagt, „dann erhöhe ich auf 50 000“. In diesem Moment, so der Zeuge, habe er die Sache nicht mehr für bloßes Gerede gehalten. Sein Fazit zum Prozessauf­takt: „Ich weiß nicht, ob er den Mordauftra­g ernst gemeint hat oder nicht.“Aber: „Ich habe ihn ernst genommen.“

Der Handwerker behielt die ganze Sache über Jahre für sich. Erst 2009 schrieb er eine Strafanzei­ge, nachdem er mit dem Steuerbera­ter in geschäftli­chen Dingen aneinander geraten war. Nach jahrelange­n Ermittlung­en und zwei geplatzten Strafproze­ssen unternimmt das Landgerich­t in Saarbrücke­n nun einen dritten Anlauf in dieser Sache. Der Prozess wird fortgesetz­t.

„Ich habe ihn ernst genommen.“

Der Zeuge vor Gericht

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