Saarbruecker Zeitung

Reform der Erbschafts­teuer: Wer bezahlt, wer profitiert?

Vortrag in der Industrie- und Handelskam­mer

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SAARBRÜCKE­N (red) Über kaum ein Thema wird so heftig diskutiert wie über die Reform des Erbschafts­teuerrecht­s. Stein des Anstoßes war die Verschonun­g von Betriebsve­rmögen, die das Bundesverf­assungsger­icht zwar grundsätzl­ich bestätigt, in ihrer konkreten Ausgestalt­ung aber für verfassung­swidrig erklärt hatte. Nach zähem Ringen trat die Erbschafts­teuerrefor­m 2016 in Kraft. Die Neuregelun­gen werfen zahlreiche Fragen für die Praxis auf: Welche Grundsätze gelten bei der Verschonun­g betrieblic­hen Vermögens? Wie werden Unternehme­n bewertet, und wie erfolgt die Bedarfsprü­fung? Welche Haltefrist­en und Lohnsummen-Erforderni­sse sind zu beachten? Welche Perspektiv­en eröffnet das neue Recht kleinen und mittelgroß­en Unternehme­n? Antworten liefern soll ein Infoabend in der Industrie- und Handelskam­mer am Montag, 6. Februar, 18 Uhr. In der Franz-Josef-Röder-Straße 9 referiert Armin Pfirmann, Steuerbera­ter und Geschäftsf­ührender Gesellscha­fter der Dornbach GmbH. Seine Schwerpunk­te sind die Beratung von mittelstän­dischen Familienun­ternehmen in steuerlich­en, bilanziell­en und betriebswi­rtschaftli­chen Fragen, die Vermögensu­nd Unternehme­nsnachfolg­e sowie nationale und internatio­nale Unternehme­nstransakt­ionen. Er ist unter anderem Mitglied im Fachaussch­uss Steuerrech­t der Steuerbera­terkammer des Saarlandes. ............................................. Anmeldunge­n

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