Reform der Erbschaftsteuer: Wer bezahlt, wer profitiert?
Vortrag in der Industrie- und Handelskammer
SAARBRÜCKEN (red) Über kaum ein Thema wird so heftig diskutiert wie über die Reform des Erbschaftsteuerrechts. Stein des Anstoßes war die Verschonung von Betriebsvermögen, die das Bundesverfassungsgericht zwar grundsätzlich bestätigt, in ihrer konkreten Ausgestaltung aber für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach zähem Ringen trat die Erbschaftsteuerreform 2016 in Kraft. Die Neuregelungen werfen zahlreiche Fragen für die Praxis auf: Welche Grundsätze gelten bei der Verschonung betrieblichen Vermögens? Wie werden Unternehmen bewertet, und wie erfolgt die Bedarfsprüfung? Welche Haltefristen und Lohnsummen-Erfordernisse sind zu beachten? Welche Perspektiven eröffnet das neue Recht kleinen und mittelgroßen Unternehmen? Antworten liefern soll ein Infoabend in der Industrie- und Handelskammer am Montag, 6. Februar, 18 Uhr. In der Franz-Josef-Röder-Straße 9 referiert Armin Pfirmann, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter der Dornbach GmbH. Seine Schwerpunkte sind die Beratung von mittelständischen Familienunternehmen in steuerlichen, bilanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragen, die Vermögensund Unternehmensnachfolge sowie nationale und internationale Unternehmenstransaktionen. Er ist unter anderem Mitglied im Fachausschuss Steuerrecht der Steuerberaterkammer des Saarlandes. ............................................. Anmeldungen