Saarbruecker Zeitung

Frau darf wohl nicht Sperma ihres toten Mannes nutzen

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MÜNCHEN (dpa) Eine Frau aus Bayern darf sich voraussich­tlich nicht mit dem Sperma ihres toten Mannes befruchten lassen. Das Oberlandes­gericht München machte der 35-Jährigen aus dem Raum Traunstein gestern wenig Hoffnung. Die Frau und ihr Ehemann, der im Juli 2015 mit 38 Jahren nach einer Herztransp­lantation starb, hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtun­gen hatten keinen Erfolg gebracht. Auch nach dem Tod des Mannes blieb bei der Witwe der Wunsch nach einem gemeinsame­n Kind. Sie möchte deshalb mit dem Sperma ihres Mannes, das in einer Klinik am Chiemsee lagert, künstlich befruchtet werden. Die Klinik verweigert die Herausgabe jedoch unter Berufung auf das Embryonens­chutzgeset­z – was die Klägerin für verfassung­swidrig hält. Das endgültige Urteil soll in einigen Wochen verkündet werden.

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