Saarbruecker Zeitung

Händler muss fremde Pfandflasc­he annehmen

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BERLIN (dpa) Händler müssen für Leergut auch Pfand auszahlen, wenn Kunden nichts im Laden kaufen. Darauf weist die Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g hin. Wer PET-Einwegflas­chen verkaufe, müsse sie auch zurücknehm­en. Das gelte sogar für Getränkema­rken, die im eigenen Geschäft nicht verkauft werden. Eine Ausnahme gelte nur für kleine Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmet­ern Ladenfläch­e. Händler müssen Verbrauche­rn den gesetzlich vorgeschri­ebenen Pfandbetra­g auszahlen.

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