Händler muss fremde Pfandflasche annehmen
BERLIN (dpa) Händler müssen für Leergut auch Pfand auszahlen, wenn Kunden nichts im Laden kaufen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Wer PET-Einwegflaschen verkaufe, müsse sie auch zurücknehmen. Das gelte sogar für Getränkemarken, die im eigenen Geschäft nicht verkauft werden. Eine Ausnahme gelte nur für kleine Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Ladenfläche. Händler müssen Verbrauchern den gesetzlich vorgeschriebenen Pfandbetrag auszahlen.