Saarbruecker Zeitung

Testaments­kopie reicht als Erbnachwei­s aus

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KÖLN (dpa) Der unfreiwill­ige Verlust einer Testaments­urkunde macht ein Testament noch nicht unwirksam. Denn ein solcher Verlust stellt keine Vernichtun­g der Urkunde dar. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandes­gerichts Köln (Az.: 2 Wx 550/16). Daher kann im Einzelfall auch eine Kopie eines Testaments als Erbnachwei­s dienen.

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