Testamentskopie reicht als Erbnachweis aus
KÖLN (dpa) Der unfreiwillige Verlust einer Testamentsurkunde macht ein Testament noch nicht unwirksam. Denn ein solcher Verlust stellt keine Vernichtung der Urkunde dar. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 2 Wx 550/16). Daher kann im Einzelfall auch eine Kopie eines Testaments als Erbnachweis dienen.