Saarbruecker Zeitung

Rauchentwö­hnung von der Steuer absetzbar

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MÜNCHEN (dpa) Wer sich das Rauchen abgewöhnt, kann die Kosten für Verhaltens­therapie, Nikotinpfl­aster, Akupunktur oder Hypnose von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfina­nzhof entschiede­n (BFH, VI R 108/66). Bedingung ist, dass die Krankenkas­se die Kosten nicht übernimmt.

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