Rauchentwöhnung von der Steuer absetzbar
MÜNCHEN (dpa) Wer sich das Rauchen abgewöhnt, kann die Kosten für Verhaltenstherapie, Nikotinpflaster, Akupunktur oder Hypnose von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, VI R 108/66). Bedingung ist, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.