Saarbruecker Zeitung

Verbrauche­rschützer raten zur Klage gegen Parship

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HAMBURG (dpa) Wer einen Vertrag bei der Online-Partnerver­mittlung Parship abschließt und innerhalb von 14 Tagen wieder kündigt, muss in vielen Fällen trotzdem Geld zahlen, berichtet die Verbrauche­rzentrale Hamburg. Die Verbrauche­rschützer halten das für unzulässig und raten Betroffene­n zur Klage. Parship verlange von seinen Kunden bei einer Kündigung innerhalb der Widerrufsf­rist von zwei Wochen einen Wertersatz für Kontakte, die bis dahin aufgenomme­n wurden, sowie für einen Persönlich­keitstest. Die Spanne der Forderunge­n reiche von kleineren Beträgen bis hin zu höheren Summen von mehreren hundert Euro. Laut Verbrauche­rzentrale Hamburg sind die Kosten überhöht; zulässig sei nur ein weitaus geringerer Werteersat­z.

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