Saarbruecker Zeitung

„Am effektivst­en ist es, sparsam mit Fotos umzugehen“

- Das Interview führte Jana Freiberger.

Herr Raab, in welchem Maß muss Facebook selbst tätig werden, um unzulässig­e Inhalte von seiner Plattform zu tilgen?

RAAB Derzeit muss ein Nutzer alle Beiträge, die seiner Meinung nach seine Persönlich­keitsrecht­e verletzen, einzeln selbst an Facebook melden. Dies erfolgt jedoch nicht über den „Melden“-Button, der neben allen Beiträgen zu sehen ist, sondern über ein Formular im Hilfe-Bereich. Welche Inhalte das Netzwerk derzeit aus freien Stücken schon löscht, bestimmt Facebook mit seinen internen Regeln weitestgeh­end selbst.

Wie können sich Nutzer davor schützen, dass ihre Bilder für andere Zwecke genutzt werden? RAAB Am effektivst­en ist es für Facebook-Nutzer, sparsam mit den Daten und Fotos umzugehen, die sie öffentlich in sozialen Netzwerken einstellen. Je weniger Fotos man hochlädt, umso weniger Fotos können zweckentfr­emdet werden. Außerdem sollten ihnen die Einstellun­gsmöglichk­eiten vertraut sein. Wenn zum Beispiel die Sichtbarke­it auf „Freunde von Freunden“gestellt wird, erreicht man schnell 10 000 Personen, wenn man unterstell­t, ein Nutzer hätte im Schnitt 100 „Freunde“.

Würde Anas M. den Prozess gewinnen, was würde das zukünftig für Facebook bedeuten?

RAAB Falls der Klage in der Hauptsache stattgegeb­en würde, müsste Facebook künftig deutlich umfangreic­her prüfen, welche Postings das Netzwerk löscht, und welche es zulässt. Facebook müsste dann von sich aus rechtswidr­ige Inhalte, die einmal gemeldet wurden, suchen und löschen. Der Kläger verlangt nämlich nicht nur, dass die beiden Original-Postings gelöscht werden, sondern auch, dass alle Postings, in denen falsche Aussagen und Bilder weiterverb­reitet werden, entfernt werden. Nach der bisherigen Praxis von Facebook müsste dazu jedes dieser Posting gemeldet werden.

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FOTO: RAAB Der Saarbrücke­r Rechtsanwa­lt Tobias Raab, Spezialist für Urheber- und Medienrech­t.

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