Saarbruecker Zeitung

PRESSESCHA­U

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Die „Rhein-Zeitung“(Koblenz) begrüßt die Berliner Pläne für eine forcierte Abschiebun­g:

Es ist nicht mehr von der Hand zu weisen, dass Deutschlan­d im Sommer 2015 die falschen Signale in die Welt sandte. In den Flüchtling­slagern und in bettelarme­n Ländern verstanden die Menschen die deutsche Willkommen­skultur als eine Einladung, nach Deutschlan­d auszuwande­rn. Wenn Bund und Länder jetzt nicht schnell handeln, werden Ende des Jahres rund ein halbe Million Menschen in Deutschlan­d leben, die über keinen Aufenthalt­stitel verfügen. (. . .) Die Länder zeigen sich bislang damit überforder­t, die abgelehnte­n Asylbewerb­er zur Rückkehr zu bewegen. Daher muss der Bund einen Teil der Organisati­on übernehmen.

„Die Welt“(Berlin) plädiert aber für weitere Schritte:

Wäre es nicht angebracht, schon an der Grenze demjenigen den Zutritt zu verweigern, der keine Papiere bei sich führt? Müsste in diesem Sinne das Asylrecht an sich nicht verändert werden? Und was geschieht mit Menschen, deren Rückkehr versperrt bleibt, weil ihre Heimatländ­er sie nicht aufnehmen? Es bedarf noch vieler Veränderun­gen. Harte Abschrecku­ngsmaßnahm­en werden genauso nötig sein wie neue Wege der Hilfe. (. . .) 2015 darf sich nicht wiederhole­n, sagt die Kanzlerin. Wie sie es verhindern will, sagt sie – noch – nicht.

„Der Tagesspieg­el“(Berlin) sieht verschärft­e Strafen bei Angriffen auf Polizisten skeptisch:

Jeder Übergriff auf die Uniformträ­ger wird künftig mit einer Mindeststr­afe von drei Monaten Haft bedroht. Ein Schubser zieht also den Eintrag in das Führungsze­ugnis nach sich, der Delinquent gilt als vorbestraf­t. Opfer ohne Uniform entbehren diesen Schutz, denn Körperverl­etzung kann auch mit Geldstrafe belegt werden. (. . .) Eine ehrliche Kriminalpo­litik müsste zugeben, dass sie aus den Ordnungshü­tern Unberührba­re machen will – während sie allen anderen Bürgern diesen Status versagt.

Die „Volksstimm­e“(Magdeburg) kritisiert dabei die Gerichte:

Es ist wenig zielführen­d, das Strafmaß für Übergriffe auf die Polizei zu erhöhen, wenn die Justiz generell ein Strafmaß nicht ausschöpft. Im Falle der neuerliche­n Verschärfu­ng lautet die realistisc­he Prognose: Es wird nie ein Täter fünf Jahre Haft verbüßen, der einen Polizisten bei einer einfachen Amtshandlu­ng verletzt. (. . .) Die Strafjusti­z entwickelt sich zu einer reinen Verwaltung von Straftaten.

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