PRESSESCHAU
Die „Rhein-Zeitung“(Koblenz) begrüßt die Berliner Pläne für eine forcierte Abschiebung:
Es ist nicht mehr von der Hand zu weisen, dass Deutschland im Sommer 2015 die falschen Signale in die Welt sandte. In den Flüchtlingslagern und in bettelarmen Ländern verstanden die Menschen die deutsche Willkommenskultur als eine Einladung, nach Deutschland auszuwandern. Wenn Bund und Länder jetzt nicht schnell handeln, werden Ende des Jahres rund ein halbe Million Menschen in Deutschland leben, die über keinen Aufenthaltstitel verfügen. (. . .) Die Länder zeigen sich bislang damit überfordert, die abgelehnten Asylbewerber zur Rückkehr zu bewegen. Daher muss der Bund einen Teil der Organisation übernehmen.
„Die Welt“(Berlin) plädiert aber für weitere Schritte:
Wäre es nicht angebracht, schon an der Grenze demjenigen den Zutritt zu verweigern, der keine Papiere bei sich führt? Müsste in diesem Sinne das Asylrecht an sich nicht verändert werden? Und was geschieht mit Menschen, deren Rückkehr versperrt bleibt, weil ihre Heimatländer sie nicht aufnehmen? Es bedarf noch vieler Veränderungen. Harte Abschreckungsmaßnahmen werden genauso nötig sein wie neue Wege der Hilfe. (. . .) 2015 darf sich nicht wiederholen, sagt die Kanzlerin. Wie sie es verhindern will, sagt sie – noch – nicht.
„Der Tagesspiegel“(Berlin) sieht verschärfte Strafen bei Angriffen auf Polizisten skeptisch:
Jeder Übergriff auf die Uniformträger wird künftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Haft bedroht. Ein Schubser zieht also den Eintrag in das Führungszeugnis nach sich, der Delinquent gilt als vorbestraft. Opfer ohne Uniform entbehren diesen Schutz, denn Körperverletzung kann auch mit Geldstrafe belegt werden. (. . .) Eine ehrliche Kriminalpolitik müsste zugeben, dass sie aus den Ordnungshütern Unberührbare machen will – während sie allen anderen Bürgern diesen Status versagt.
Die „Volksstimme“(Magdeburg) kritisiert dabei die Gerichte:
Es ist wenig zielführend, das Strafmaß für Übergriffe auf die Polizei zu erhöhen, wenn die Justiz generell ein Strafmaß nicht ausschöpft. Im Falle der neuerlichen Verschärfung lautet die realistische Prognose: Es wird nie ein Täter fünf Jahre Haft verbüßen, der einen Polizisten bei einer einfachen Amtshandlung verletzt. (. . .) Die Strafjustiz entwickelt sich zu einer reinen Verwaltung von Straftaten.