Saarbruecker Zeitung

EU erleichter­t Zugriff auf Streaming-Abos

Kunden von Bezahl-Angeboten im Internet können künftig europaweit Filme, Musik und Computersp­iele nutzen.

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BRÜSSEL (dpa) Europäisch­e Verbrauche­r können bald auf Filme oder Videospiel­e, die über BezahlSeit­en im Internet laufen, auch über ihre Landesgren­ze hinaus uneingesch­ränkt zugreifen. Darauf haben sich Vertreter des Europaparl­aments, der EU-Staaten und der EU-Kommission geeinigt. „Wer zu Hause seine Lieblingss­erien, Musik und Sportereig­nisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können“, sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip. Für frei verfügbare Inhalte gelten die neuen Regeln indes nicht.

Wer ein Abonnement etwa für die Streaming-Dienste Netflix oder Spotify hat, soll künftig im EU-Ausland die gleiche Auswahl an Filmen oder Musik haben wie daheim – wenn es der Anbieter möglich macht, sogar noch etwas mehr. Um das Wohnsitzla­nd eines Kunden festzustel­len, sollen sich die Anbieter zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsab­schluss oder Zahlungsda­ten stützen. Zusatzgebü­hren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben. Nach der noch ausstehend­en formellen Einigung der Staaten und des Europaparl­aments sollen die neuen Bestimmung­en ab Anfang 2018 gelten.

Bislang wurde ein grenzübers­chreitende­r Zugriff oftmals wegen des urheberrec­htlichen Schutzes durch sogenannte­s Geoblockin­g verhindert. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiens­ten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen.

Die Anbieter müssen nach der neuen Regelung laut Angaben von EU-Mitarbeite­rn keine Urheberrec­hte für weitere Gebiete erwerben, weil die Auslandsau­fenthalte ihrer Kunden nur vorübergeh­end sind. Eine exakte zeitliche Begrenzung für die Zeit im Ausland gebe es nicht, Netflix und Co. könnten die Informatio­nen ihrer Kunden aber überprüfen, wenn sie Missbrauch vermuten.

Ob Zuschauer auch den Tatort oder andere in Deutschlan­d verfügbare­n Inhalte öffentlich-rechtliche­r Sender künftig problemlos im Urlaub im europäisch­en Ausland sehen können, ist indes nicht geklärt. Die neuen Regeln gelten für Bezahlinha­lte. Ob Anbieter im Inland frei verfügbare Inhalte auch in anderen EU-Staaten zugänglich machen, bleibt ihnen selbst überlassen. Auch hier stehen bislang aber Urheberrec­htsproblem­e im Weg.

Zu einer nahezu völligen Abschaffun­g des Geoblockin­g, die einst von EU-Kommissar Andrus Ansip angekündig­t wurde, komme es auch mit der Neuregelun­g nicht, kritisiert die Europaabge­ordnete Julia Reda von der Piratenpar­tei. „Wenn es an legalen Streaming-Angeboten im eigenen Land fehlt und man ein Angebot aus einem anderen Mitgliedst­aat nutzen will, kann man weiterhin mit der Nachricht ‚Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar’ konfrontie­rt werden“, beklagt Julia Reda.

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FOTO: NETFLIX/DPA Der junge Obama: Der Spielfilm „Barry“zeigt Streaming-Kunden die Studienjah­re des späteren Präsidente­n der USA.

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