Saar-Polizist erhielt zehn Jahre Gehalt, ohne zu arbeiten
Über zehn Jahre war der Obermeister wegen Drogendelikten und Verrats von Amtsgeheimnissen bei vollen Bezügen vom Dienst suspendiert. Akten schlummerten lange in der Ministerialbürokratie.
SAARBRÜCKEN (mju) Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Saarlouis wird ein 44 Jahre alter Obermeister aus dem SaarpfalzKreis wegen schwerer Vergehen aus dem Polizeidienst entfernt. Der Beamte ist seit 2006 bei vollen Bezügen vom Dienst suspendiert. Strafgerichte haben ihn 2009 nach einem Geständnis rechtskräftig wegen mehr als 20 Drogendelikten und Verrats von Amtsgeheimnissen zu acht Monaten Haft verurteilt. Er hatte für seinen Dealer im Polizeicomputer recherchiert und ihn vor Kontrollen gewarnt. Die Disziplinarakte blieb im Innenministerium dann jahrelang unbearbeitet.
SAARLOUIS Zehneinhalb Jahre lang zahlte Vater Staat dem wegen Drogendelikten und Dienstvergehen suspendierten Polizeiobermeister S. aus dem Saarpfalzkreis sein Monatsgehalt von netto etwa 2000 Euro. Der heute 44-jährige Beamte, der 1991 in den Polizeidienst eingestellt wurde, musste für sein Geld absolut nichts tun. Ein Grund dafür: Die Disziplinarakten seines spektakulären Falles schlummerten, nachdem die strafrechtliche Verurteilung (acht Monate auf Bewährung und 3000 Euro Geldbuße) rechtskräftig wurde, über lange Jahre irgendwo auf einem Stapel in einer Amtsstube des Innenministeriums. Erst ein Personalwechsel in der Behörde brachte 2015 offenbar Schwung in den Laden. Im November 2015 ging die Klage mit dem Ziel, den Polizisten aus dem Dienst zu entfernen, beim Verwaltungsgericht in Saarlouis ein.
Am Freitag fällte die Disziplinarkammer (drei Profirichter und zwei Schöffen) unter Vorsitz von Richter Friedrich Welsch ihr Urteil: Polizeiobermeister S. wird aus dem Dienst entfernt. Der Rauswurf bedeutet für den Vater einer Tochter auch, dass er seine Versorgungsansprüche als Beamter verliert. Sein Anwalt Markus Groß kündigte noch im Gerichtssaal an, dass er Rechtsmittel gegen diese Entscheidung prüfen werde. Er argumentiert unter anderem mit der überlangen Verfahrensdauer in dem lange vergessenen Fall.
Es handele sich keineswegs „um eine Bagatelle“sagte der Vorsitzende Richter Welsch in der Der Vorsitzende Richter Friedrich Welsch in der Urteilsbegründung
mündlichen Urteilsbegründung. Er sprach von einem „sehr schwerwiegenden Dienstvergehen“des Polizeiobermeisters, der zuletzt in der Inspektion am Saarbrücker Ludwigsplatz im Wach- dienst eingesetzt war. Dort war er am 22. März 2006 auch festgenommen worden. In seinem Spind in der Dienststelle fanden die Fahnder auch eine kleine Menge Haschisch. Der Haftbefehl gegen ihn wurde später unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Richter Welsch verwies ausdrücklich auf die besondere Kombination zweier Dienstpflichtverletzungen: Amtsverschwiegenheit und Drogenbesitz. Der Polizist war nach dem rechtskräftigen Strafurteil, das in der letzten Instanz vor dem Oberlandesgericht im Juli 2009 bestätigt wurde, in mehr als 20 Fällen im Besitz von Drogen (Amphetamin, Kokain), meist für den Eigenkonsum. Zur Finanzierung seiner Sucht hat der Polizeibeamte aber auch selbst mehrere kleine Drogengeschäfte abgewickelt. Seinem Lieferanten diente er zudem als Informant und Auskunftei. In dessen Auftrag recherchierte er wiederholt, ob über ihn oder andere Personen aus der Drogenszene Eintragungen im Polizeicomputer gespeichert waren.
Dem aber nicht genug: Außer Zweifel steht, dass der Obermeister seinen Drogendealer sogar vor Razzien und Schwerpunktkontrollen, etwa vor einer Discothek oder auf der Autobahn gewarnt hat, also Informationen lieferte, die er dienstlich erhalten hatte. Genau diese Vorfälle sind nach den tatsächlichen Feststellungen der Strafgerichte alle rechtskräftig, erklärte Welsch in der mündlichen Verhandlung am Freitag.
Vor dem Amtsgericht hatte der Beamte S. sogar im Rahmen eines „Deals“2007 ein Geständnis abgelegt und kam deshalb mit einer Strafe von weniger als einem Jahr davon. Ein rechtskräftiges Urteil von einem Jahr Haft hätte damals den sofortigen Rauswurf aus der Polizei bedeutet. Der Beamte, der 2009 mit 2,56 Promille als Fahrer eines Lkw einen Unfall verursachte, gab vor dem Verwaltungsgericht an, seit Jahren weder Alkohol noch Drogen zu konsumieren. Auslöser der Abhängigkeit sei der Tod seiner Großmutter gewesen, die ihn aufgezogen habe. Das Urteil der Richter wollte er nicht kommentieren.
„Es handelt sich hier
um ein sehr schwerwiegendes Dienstvergehen.“