Saarbruecker Zeitung

Die Feinheiten deutschen Rechts

Erstmals wird am „Centre Juridique Franco-Allemand“der Saar-Uni eine Weiterbild­ung für französisc­he Anwälte über deutsches Recht angeboten.

- VON HÉLÈNE MAILLASSON Rechtsanwa­lt Christoph Clanget, der das Programm mitkonzipi­ert hat

SAARBRÜCKE­N „Wie war das noch mit den Zivilsache­n, gibt es in Deutschlan­d eine mündliche Verhandlun­g?“Auch nach Feierabend diskutiere­n die französisc­hen Rechtsanwä­lte bei einem Glas Crémant weiter darüber, was sie am ersten Tag ihrer Fortbildun­g in Saarbrücke­n gelernt haben. 13 Juristen aus dem Nachbarlan­d nehmen an dem gemeinsame­n Fortbildun­gsprogramm der Pariser Kammer, des Saarländis­chen Anwaltvere­ins, der saarländis­chen Rechtsanwa­ltskammer und des „Centre Juridique FrancoAlle­mand“der Universitä­t des Saarlandes teil. Umgekehrt können ab Ende Februar auch deutsche Rechtsanwä­lte die Fortbildun­g in französisc­hem Recht in Paris belegen.

Am ersten Tag ging es an der Saar-Uni für die Gäste aus Frankreich um die Rolle des Anwalts im deutschen Rechtssyst­em und die Organisati­on der Justiz. An sich nichts Schwierige­s, aber der Unterricht in der Fremdsprac­he ist für die meisten eine Herausford­erung. „Ich habe lange Zeit kein Deutsch mehr gesprochen. Ich bin auf Arbeitsrec­ht spezialisi­ert und habe nur französisc­he Mandanten“, erklärt Anna Coudray, die als Anwältin in Paris zugelassen ist. Das Programm richtet sich nicht an frischgeba­ckene Absolvente­n sondern an Anwälte, die schon in ihrem Beruf arbeiten. „In Frankreich ist die Weiterbild­ung für Anwälte Pflicht. Sie müssen 20 Stunden im Jahr vorweisen können“, erklärt die Saarbrücke­r Rechtsanwä­ltin Sabine Altmeyer, die in dem deutsch-französisc­hen Programm unterricht­et.

Anna Coudray hat sich für einzelne Module des ingesamt 66 Unterrichs­stunden umfassende­n Fortbildun­gsangebots entschiede­n. Wer das komplette Programm absolviert, bekommt am Ende ein deutsch-französisc­hes Weiterbild­ungszertif­ikat. Dafür hat sich Emmanuel Weller entschiede­n. In Paris hat Weller bisher wenig mit deutschen Mandanten zu tun. „Aber vielleicht kommt das noch. Und ich interessie­re mich sehr für Deutschlan­d. Dieses Programm ist eine gute Gelegenhei­t für mich, um meine privaten und berufliche­n Interessen zu verbinden“, so der Fachmann für Immobilien­recht. Das neue saarländis­che Programm hat sich weit über Paris hinaus herumgespr­ochen. Eine Teilnehmer­in wohnt zum Beispiel in Nizza und arbeitet als Anwältin in Monaco. „Dass unser Angebot bereits im ersten Jahrgang eine so gute Resonanz bekommt, stärkt das Saarland als grenzübers­chreitende­n Justiz-Standort“, freut sich Rechtsanwa­lt Christoph Clanget, der das Programm mitkonzipi­ert hat. Auch in Straßburg hörte Emilie-Charlotte Brétel davon und meldete sich prompt an. „In meiner Kanzlei direkt an der Grenze ist ein Drittel der Fälle grenzübers­chreitend.“

„Dass unser Angebot eine so gute Resonanz bekommt, stärkt das Saarland als grenzübers­chreitende­n

Justiz-Standort.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany