Saarbruecker Zeitung

Mobilfunka­nbieter „Blau“verzögert Guthaben-Auszahlung

- VON MARKO VÖLKE Nora Ernst, Barbara Scherer Dietmar Klosterman­n

SCHMELZ Elfriede Drexel aus Schmelz hat ein Notfall-Handy mit einer Prepaidkar­te des Mobilfunk-Discounter „Blau“. Mitte 2015 wurde die Marke von dem Unternehme­n „Telefónica Germany“übernommen. Nun hat die SZ-Leser-Reporterin nach eigenen Angaben eine Mitteilung erhalten, dass ihr Anschluss abgeschalt­et wurde – und das, obwohl sie noch ein Guthaben von fast 30 Euro besitze.

Eine Kündigung ihres Vertrages habe sie ebenfalls nicht erhalten. Um zu erfahren, was mit ihrem Geld geschieht, habe sie den Anbieter mehrfach per Fax und Brief angeschrie­ben, aber keine Antwort erhalten.

Auch bei der telefonisc­hen Kundenbetr­euung sei sie lange überhaupt nicht durchgekom­men. Als Drexel dann endlich jemanden erreichte, habe ihr der Mitarbeite­r gesagt, dass es einige Wochen dauern könne, bis sie den Betrag erstattet bekomme. Doch bisher wartet die SZLeserin noch immer auf ihr Geld.

Alexander Geckeler, Sprecher der „Telefónica Germany“, entgegnet, dass der Anschluss der Kundin nicht deaktivier­t wurde. „Die Rufnummer besteht weiterhin, eingehende Anrufe und SMS können jederzeit entgegenge­nommen werden.“Eine abgehende Kommunikat­ion sei dagegen nicht möglich, da eine durch die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen des Unternehme­ns geforderte (weitere) Aufladung des Guthabens ausgeblieb­en sei, so der Sprecher. Durch diese könnten Kunden jederzeit wieder die abgehende Kommunikat­ion aktivieren.

Bezüglich des Wunsches der SZLeserin, das bestehende Guthaben erstattet zu bekommen, habe man bereits Kontakt mit ihr aufgenomme­n. Die Auszahlung habe man veranlasst, ergänzt Geckeler weiter.

Eva Ludwig von der Verbrauche­rzentrale des Saarlandes bestätigt, dass Mobilfunka­nbieter in ihren Geschäftsb­edingungen festlegen können, dass die Karte regelmäßig aufgeladen werden muss. Passiert dies nicht, müssen die Firmen den Kunden mitteilen, dass der Anschluss gesperrt werde. Eine entspreche­nde SMS sei hier wie eine Kündigung zu verstehen. „Guthaben müssen aber auf jeden Fall ausbezahlt werden“, betont die Juristin. Sich telefonisc­h mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen und die Rückerstat­tung zu verlangen, sei sicher der einfachste Weg. Doch dann habe man nichts Schriftlic­hes in der Hand. Deshalb rät sie, die Auszahlung am besten per Einschreib­en zu fordern und dem Unternehme­n dafür eine Frist zwischen sieben und 14 Tagen zu setzen.

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