Mobilfunkanbieter „Blau“verzögert Guthaben-Auszahlung
SCHMELZ Elfriede Drexel aus Schmelz hat ein Notfall-Handy mit einer Prepaidkarte des Mobilfunk-Discounter „Blau“. Mitte 2015 wurde die Marke von dem Unternehmen „Telefónica Germany“übernommen. Nun hat die SZ-Leser-Reporterin nach eigenen Angaben eine Mitteilung erhalten, dass ihr Anschluss abgeschaltet wurde – und das, obwohl sie noch ein Guthaben von fast 30 Euro besitze.
Eine Kündigung ihres Vertrages habe sie ebenfalls nicht erhalten. Um zu erfahren, was mit ihrem Geld geschieht, habe sie den Anbieter mehrfach per Fax und Brief angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Auch bei der telefonischen Kundenbetreuung sei sie lange überhaupt nicht durchgekommen. Als Drexel dann endlich jemanden erreichte, habe ihr der Mitarbeiter gesagt, dass es einige Wochen dauern könne, bis sie den Betrag erstattet bekomme. Doch bisher wartet die SZLeserin noch immer auf ihr Geld.
Alexander Geckeler, Sprecher der „Telefónica Germany“, entgegnet, dass der Anschluss der Kundin nicht deaktiviert wurde. „Die Rufnummer besteht weiterhin, eingehende Anrufe und SMS können jederzeit entgegengenommen werden.“Eine abgehende Kommunikation sei dagegen nicht möglich, da eine durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens geforderte (weitere) Aufladung des Guthabens ausgeblieben sei, so der Sprecher. Durch diese könnten Kunden jederzeit wieder die abgehende Kommunikation aktivieren.
Bezüglich des Wunsches der SZLeserin, das bestehende Guthaben erstattet zu bekommen, habe man bereits Kontakt mit ihr aufgenommen. Die Auszahlung habe man veranlasst, ergänzt Geckeler weiter.
Eva Ludwig von der Verbraucherzentrale des Saarlandes bestätigt, dass Mobilfunkanbieter in ihren Geschäftsbedingungen festlegen können, dass die Karte regelmäßig aufgeladen werden muss. Passiert dies nicht, müssen die Firmen den Kunden mitteilen, dass der Anschluss gesperrt werde. Eine entsprechende SMS sei hier wie eine Kündigung zu verstehen. „Guthaben müssen aber auf jeden Fall ausbezahlt werden“, betont die Juristin. Sich telefonisch mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen und die Rückerstattung zu verlangen, sei sicher der einfachste Weg. Doch dann habe man nichts Schriftliches in der Hand. Deshalb rät sie, die Auszahlung am besten per Einschreiben zu fordern und dem Unternehmen dafür eine Frist zwischen sieben und 14 Tagen zu setzen.