Saarbruecker Zeitung

Saar-Polizei soll Gefährder länger observiere­n dürfen

- C. Kloth, J. Schleuning Dietmar Klosterman­n

SAARBRÜCKE­N (kir) Gefährder sollen künftig sechs Monate am Stück observiert werden können. CDU und SPD wollen morgen im Landtag eine entspreche­nde Änderung des Polizeiges­etzes auf den Weg bringen. Derzeit ist die längerfris­tige Observatio­n, die von einem Richter angeordnet werden muss, auf drei Monate beschränkt. Sie kann aber auf Antrag um drei Monate verlängert werden. „Der Zeitraum von drei Monaten für die längerfris­tige Observatio­n kann in Einzelfäll­en deutlich zu kurz bemessen sein, da sich Gefährderi­nnen und Gefährder häufig über einen längeren Zeitraum konspirati­v beziehungs­weise gesetzesko­nform verhalten, um sich der Aufmerksam­keit der Vollzugspo­lizei zu entziehen und dann nach einer Karenzzeit eigener Art wieder tätig zu werden“, heißt es in der Begründung des Gesetzentw­urfs. Das Gesetz soll noch vor der Landtagswa­hl am 26. März beschlosse­n werden. SPD-Fraktionsc­hef Stefan Pauluhn sagte, dies zeige, dass die große Koalition handlungsf­ähig bleibe. CDU-Fraktionsc­hef Tobias Hans bedauerte, in einem weiteren Punkt des Polizeiges­etztes – der Ausweitung der Video-Überwachun­g – habe man sich mit der SPD nicht einigen können.

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