Kinderehen sind künftig in Deutschland nichtig
Die wachsende Zahl verheirateter Flüchtlingsmädchen lässt die Koalition handeln. Hochzeiten vor dem 16. Lebensjahr werden bald annulliert.
BERLIN/SAARBRÜCKEN (dpa/KNA/ SZ) Nach monatelangem Streit hat sich die Regierungskoalition auf ein Gesetz gegen Kinderehen geeinigt. Die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) sowie die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, verständigten sich nach einem Bericht der „Welt“darauf, den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zügig umzusetzen.
Geplant ist demnach, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren „nichtig“sein sollen. Sie gelten damit als nie geschlossen. Dabei soll der Zeitpunkt der Eheschließung entscheidend sein. Beispiel: Wird ein 14-jähriges Mädchen etwa mit einem 18-jährigen Mann verheiratet, wird dies so behandelt, als ob die Ehe nicht eingegangen wurde. Die Bestimmung soll auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten. Die neue Regelung soll so schnell wie möglich in die Ressortabstimmung gehen. Mittlerweile leben nach Angaben des Innenministeriums gegenüber der „Welt“1475 verheiratete Kinder und Jugendliche in Deutschland. 361 sind jünger als 14 Jahre. Meist sind es Mädchen, die in ihrer Heimat mit älteren Männern verheiratet wurden.
Differenzen gibt es dem Bericht zufolge noch beim Umgang mit Ehen von 16- und 17-Jährigen, da diese bislang in Ausnahmefällen auch im deutschen Recht erlaubt sind. Nach den Plänen der Union sollen die Jugendämter verpflichtet werden, bei Familiengerichten die Aufhebung dieser Ehen zu beantragen. Das Justizministerium will aber Ausnahmen in Härtefällen zulassen.
Generell ist vorgesehen, die Ehemündigkeit auf 18 Jahre anzuheben. Zwar gilt diese Altersgrenze auch heute, allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist und ein Gericht zustimmt. Saar-Ministerpräsidentin Annegret Karmp-Karrenbauer (CDU) hatte dafür plädiert, diese Regelung beizubehalten.