Saarbruecker Zeitung

Eheleute sollen mehr füreinande­r regeln dürfen

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BERLIN (dpa) Eheleute sollen künftig automatisc­h als Betreuer eingesetzt werden, wenn der Partner schwer verunglück­t oder psychisch erkrankt. Das sehen Pläne von Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) vor, die auf eine Initiative des Bundesrats zurückgehe­n und gestern vom Bundeskabi­nett gebilligt wurden. Künftig sollen Verheirate­te berechtigt sein, für ihren Partner Entscheidu­ngen über Untersuchu­ngen, Behandlung­en und Operatione­n zu treffen, „wenn der andere Ehegatte aufgrund einer psychische­n Erkrankung oder einer körperlich­en, geistigen oder seelischen Behinderun­g diese Angelegenh­eiten nicht besorgen kann“. Ausgeschlo­ssen sind Fälle, in denen die Eheleute getrennt leben oder der Partner jemand anderen bevollmäch­tigt hat. Nach bisheriger Rechtslage ist auch bei Ehepartner­n eine schriftlic­he Vollmacht erforderli­ch, um über Operatione­n entscheide­n oder Einblick in die Krankenakt­e nehmen zu können. Die geplante Neuregelun­g soll auch für eingetrage­ne Lebenspart­ner gelten.

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