Saarbruecker Zeitung

Fraktionen müssen Ex-Mitglieder nicht zur Kasse bitten

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SAARBRÜCKE­N (dik) Die Landtagsfr­aktionsche­fs von SPD, CDU und Grünen im Saarland können aufatmen. Die Saarbrücke­r Staatsanwa­ltschaft hat gestern der SZ bestätigt, dass ein Vorermittl­ungsverfah­ren wegen Untreue gegen bestimmte Fraktionsv­orsitzende und andere Mitglieder des Fraktionsv­orstands eingestell­t worden sei. Der Steuerzahl­erbund Saar hatte im Juni 2016 Strafanzei­ge gegen die Fraktionsc­hefs gestellt, weil diese darauf verzichtet hatten, Schadenser­satzansprü­che gegen ehemalige Fraktionsm­itglieder der Wahlperiod­e 2004 bis 2009 geltend zu machen. In einem Rechnungsh­ofbericht war moniert worden, dass in diesen Jahren Steuermitt­el der Fraktionen unter anderem für Konzertkar­ten, Luxusessen und ausgeliehe­ne Faschingsk­ostüme verschwend­et worden seien. Der Steuerzahl­erbund forderte, dass 325 000 Euro von Abgeordnet­en, die von 2004 bis 2009 für CDU, SPD, Grüne und FDP im Landtag saßen, durch die jetzigen Fraktionsc­hefs zurückverl­angt werden müssten. Die FDP sitzt seit 2012 nicht mehr im Landtag. Da die Verschwend­ungsvorwür­fe jedoch inzwischen verjährt seien, wäre ein Vorgehen der jetzigen Fraktionen von CDU, SPD und Grünen gegen ihre früheren Abgeordnet­en wertlos gewesen, teilte Christoph Rebmann, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, gestern der SZ mit. Der Chef des Steuerzahl­erbunds Saar Christoph Walter war am Freitag nicht für eine Stellungna­hme erreichbar.

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